Eine Zwischenbilanz
Am 14. August 1997 trat – zur Freude der Behindertenbewegung – folgende Verfassungsänderung in Kraft: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“ (Artikel 7 Abs.1 B-VG)
Dieses Jahr brachte neben der oben erwähnten Verfassungsänderung – Antrag der ÖVP, der einstimmig beschlossen wurde – auch eine Novelle der Schulgesetze, die die Integration von behinderten SchülerInnen in der Sekundarstufe ermöglichte. Weiters trat eine Änderung der Verwaltungsverfahrensgesetze in Kraft, durch die ein Diskriminierungsverbot für behinderte Menschen geschaffen wurde, das auch verwaltungsstrafrechtlich geahndet werden kann. Dieses Jahr war sehr erfolgreich und stellt daher einen Meilenstein für die Bürgerrechte behinderter Menschen dar.