ÖZIV fordert gezielte Maßnahmen unter Einbeziehung behinderter Menschen
Am 26. Oktober 2008 ist die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen in Österreich in Kraft getreten.
„Wenn man sich die bisher erzielten Fortschritte anschaut, kommt man leider zur Erkenntnis: die Wichtigkeit dieser Konvention wurde in Österreich bisher nicht verstanden“, sagt ÖZIV Präsident Dr. Klaus Voget. „Die Verantwortung, die Konvention auch umzusetzen, wird von der österreichischen Regierung abgeschoben.“
Behinderte Menschen haben Rechte, keine „besonderen Bedürfnisse“. Barrierefreiheit und der Schutz vor Diskriminierung werden in der UN-Konvention klar als Menschenrechte definiert. Ziel ist eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Von der Umsetzung sind wir in Österreich noch weit entfernt, wie auch der UN-Staatenbericht 2013 mahnend festgestellt hat.
Der in Österreich zur Umsetzung der Konvention entwickelte Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen 2012-2020 strotzt vor Ankündigungen, vieles davon ist nur in Einzelfällen oder noch gar nicht umgesetzt worden. Das betrifft insbesondere die so grundlegende Bewusstseinsbildung und Aufklärungsarbeit. „Mit ein paar Workshops für MitarbeiterInnen des Sozialministeriumsservice und des AMS ist es hier nicht getan“, stellt Voget klar.
„Wir brauchen eine flächendeckende Kampagne, die Menschen mit Behinderungen als ExpertInnen ihres eigenen Lebens in den Mittelpunkt stellt. Und wir reden hier nicht von einer verschwindenden Minderheit, sondern von rund 20 Prozent der Bevölkerung. Das sind etwa 1,6 Millionen Menschen in Österreich!“
Eingefordert wird vom ÖZIV auch die längst überfällige Präsentation der Evaluierungsergebnisse von Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und Behinderteneinstellungsgesetz.
„Der Verdacht liegt nahe, dass sich aus diesen Ergebnissen ein dringender Handlungsbedarf für die politisch Verantwortlichen ergibt“, so Voget. „Hier ist wieder Partizipation gefragt: Die direkt Betroffenen müssen rechtzeitig einbezogen werden, um etwaige erforderliche Änderungen dieser Gesetze mitbestimmen zu können.“