ÖAR zeigt sich verärgert über Streichung der bereits ausverhandelten Schwerarbeiterregelung
Anfang September wurde noch der 50. Jahrestag des ASVG als Meilenstein der Sozialgesetzgebung gefeiert. Nur drei Wochen später, mit der 65. ASVG-Novelle, zeigt sich, dass im ASVG offensichtlich kein Platz ist für symbolische Zugeständnisse an die Gruppe der behinderten Menschen.
Die Streichung der bereits ausverhandelten Schwerarbeiterregelung, die besagt hätte, dass Menschen mit Behinderung ab der Pflegestufe 3 zu den Schwerarbeitern zählen, ist für ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget unverständlich: „Das wäre nicht mehr und nicht weniger als eine symbolische Geste gewesen. Ich persönlich gehe davon aus, dass das kaum jemanden betroffen hätte. Sind dieser Regierung nun auch schon derartige Zugeständnisse ohne Folgewirkung zu teuer?“
Voget spricht damit die Tatsache an, dass auch behinderte Menschen, um in den Genuss des Pensionsantritts mit 60 Jahren zu kommen, wie andere Schwerarbeiter 45 Arbeitsjahre nachweisen müssten. Kaum ein behinderter Mensch in diesem Alter kann dies gegenwärtig jedoch!
Vom Gerücht der Kandidatur von Ex-Vizekanzler Mag. Herbert Haupt um den Posten eines Behindertenanwalts zeigt sich ÖAR-Präsident Voget sehr angetan: „Ich fände es als ein äußest positives Zeichen, wenn ein ehemaliger Vizekanzler und Sozialminister, der selbst in der Kategorie ‚begünstigter Behinderter‘ einzustufen ist und sich zudem durch beachtliches Engagement in der Behindertenpolitik hervorgetan hat, für diesen Posten wirklich zur Verfügung stünde!“