70 Jahre Menschenrechte: Wichtige Werte für Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen und andere benachteiligte Gruppen sind die Menschenrechte besonders wichtig. Im Kern der Menschenrechte steht, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind (Artikel 1).

Österreichischer Behindertenrat
Österreichischer Behindertenrat

Gelebte Praxis ist es jedoch leider, die Menschen in würdigere und unwürdigere Gruppen zu teilen und diese Gruppen wiederum gegeneinander auszuspielen.

Auf Basis der Erklärung der Menschenrechte entstand die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel hat.

Im Sinne der Menschenrechte und der UN-Behindertenrechtskonvention setzt sich der Österreichische Behindertenrat für eine Gesellschaft ein, in der niemand mehr oder weniger wert ist.

Menschenwürdige Pflege

Das Pflegegeld wurde vor 25 Jahren eingeführt, mit dem Ziel Menschen mit Pflegebedarf ein selbstbestimmtes und dadurch menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Durch die fehlende gesetzliche Festlegung der jährlichen Abgeltung der Inflationsrate und dem damit einhergehenden realen Wertverlust von 30 % erfüllt es dieses Ziel zusehends nicht mehr.

Das Regierungsprogramm zum Thema Pflege sieht unter anderem nur eine Anhebung des Pflegegeldes ab Stufe 4 vor, das ist nicht ausreichend. Auch in den Stufen 1 bis 3 ist eine Anhebung erforderlich, da gerade Menschen mit Pflegebedarf in diesen Stufen nicht in Einrichtungen sondern meist im Privathaushalt leben. Dies soll ja laut dem Regierungsprogramm gefördert werden.

Der Österreichische Behindertenrat ist darüber besorgt, dass nur jenen Menschen mit Pflegebedarf ein Leben in Würde möglich ist, die es sich leisten können.

„70 Jahre gibt es nun die Deklaration der Menschenrechte und noch immer sind wir weit entfernt von einer solidarischen Gesellschaft in der alle Menschen unabhängig von Behinderung, Alter, Geschlecht und Herkunft selbstbestimmt und in Würde leben können“, gibt Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrats zu bedenken.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

4 Kommentare

  • Ich bin gespannt,dass da noch kommen wird. Der sog. Pflegereform sehe ich mit gemischten Gefühlen entgegen. Ich fürchte da kommt die Erlaubnis der aktiven Sterbehilfe mit daher und dann braucht man es den pflegereform nur so ungemütlich wie möglich zu machen, dann werden sie diesen Dienst schon in Anspruch nehmen. Endlich haben wir die Freiheit dazu.

  • Blabla-Artikel.
    Behindertenrat vertritt Organisationen, und nicht die behinderten Menschen selbst.

    • Die Forderung ist trotz allem richtig – Auch die Volksanwaltschaft fordert den Ausgleich des Wertverlustes des Pflegegeldes seit seiner Einführung 1993 (hat rund ein Drittel an Wert seit seiner Einführung verloren) und eine jährliche Wertanpassung. 1% Pflegegelderhöhung für alle Stufen kostet an die 30 Mio. Euro. Nach „Adam Riese“ würde eine nachträgliche Wertanpassung aller Stufen rund 9,9 Milliarden Euro kosten. Eine Reform des Pflegegeldes könnte so aussehen: Einmalige nachträgliche Wertanpassung, das Pflegegeld wird künftig 14 mal ausbezahlt und eine jährliche Wertanpassung nach dem Preisindex… Wer kann den Finanzminister dieser Bundesregierung davon überzeugen, diese berechtigte Forderung umzusetzen?