Der Österreichische Verfassungsgerichtshofe hat bereits einige Gesetze der schwarz-blauen Koalition aufgehoben.
Im vergangenen Jahr hat er 62 Gesetze geprüft, nur 19 hielten der Prüfung stand.
Konkret bedeutet dies, dass damals 70 Prozent der geprüften Gesetze nicht oder nicht in allen Teilen verfassungskonform waren, berichtete gestern die Tageszeitung „Standard“.
Als Beispiele werden aufgezählt:
Die Ambulanzgebühr wurde – wegen nicht ordnungsgemäßer Kundmachung – aufgehoben, ebenso verfassungswidrig war die Besteuerung der Unfallrenten im Jahr 2002 und nun wurde die komplette Reform des Hauptverbandes aufgehoben.