Abgeordnete einstimmig für zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung

Derzeit werden Synergien evaluiert, im Herbst beginne man mit Abstimmungen mit den zuständigen Stellen, bei denen auch die Communities integriert werden, so der Sozialminister.

Logo Parlament Republik Österreich
Parlament

Einhellig beschlossen wurde ein ÖVP-Grünen-Entschließungsantrag für zentrale Ansprechstellen für Menschen mit Behinderung.

Sozialminister Wolfgang Mückstein wird ersucht, gemeinsam mit den Ländern, den Sozialversicherungen und dem Arbeitsmarktservice (AMS) die notwendigen Schritte zu setzen, damit Menschen mit Behinderung künftig jeweils „One-Stop-Shops“ für die Bereiche Hilfsmittel und Heilbehelfe, Beratung, Begleitung und Betreuung sowie persönliche Assistenz zur Verfügung stehen.

Ebenso ist den Abgeordneten eine zentrale Ansprechstelle an der Schnittstelle AMS, Sozialministeriumservice, Länder und Sozialversicherung ein Anliegen.

Mückstein bezeichnete den Antrag als wesentlich. Die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung seien derzeit zersplittert, kompliziert und unübersichtlich. Das erschwere diesen Menschen eine gesellschaftliche Teilhabe. Es sei ihm daher ein großes Anliegen, dass es in Zukunft eine Anlaufstelle gebe.

Derzeit werden Synergien evaluiert, im Herbst beginne man mit Abstimmungen mit den zuständigen Stellen, bei denen auch die Communities integriert werden, so der Sozialminister.

Wie kompliziert der Antrag für Unterstützungsleistungen sein kann, zeigte Heike Grebien (Grüne) anhand eines Beispiels auf, bei dem für ein Hilfsmittel fünf verschiedene Anträge zu stellen waren und der Prozess elf Monate gedauert hat. Mit dem Antrag gehe man nun einen Schritt in die richtige Richtung, um den Zugang zu Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu vereinfachen. Die Zielsetzung sei ein möglichst einfacher, wohnortnaher, niederschwelliger und inklusiver „One-Stop-Shop“.

Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) zeigte sich ebenfalls erfreut über den Antrag, denn es sei ein Ziel der Regierung, dass Inklusion als gleichwertiges Miteinander in der Gesellschaft selbstverständlich werde. Ein wichtiger Teil dafür sei die Einrichtung eines „One-Stop-Shops“. Martina Diesner-Wais (ÖVP) zeigte sich überzeugt, dass Bürokratie keine zusätzliche Barriere darstellen dürfe.

Verena Nussbaum (SPÖ) drückte ihre Zustimmung aus, betonte aber, sie hätte sich ein konkretes Konzept gewünscht. Es sei nämlich an der Zeit, das zersplitterte System rasch zu überarbeiten. Auch für ältere Menschen wäre eine zentrale Anlaufstelle zu Unterstützungsleistungen notwendig, gab sie zu bedenken.

Fiona Fiedler (NEOS) begrüßte den Antrag ebenfalls, merkte aber an, dass dies langfristig nur der erste Schritt sein könne. Sie vertraue bei dem Thema auf die Regierungsparteien, sagte sie. Was ihr aber fehle, sei die Einbindung der Interessensvertretungen.

Christian Ragger (FPÖ) meinte, es sei an der Zeit, den Menschen eine Dienstleistung aus einer Hand anzubieten und sprach sie für Versuche in einem Bundesland als ersten Schritt aus. Er wollte mit einem in der Debatte eingebrachten Entschließungsantrag eine zeitnahe Umsetzung erwirken und die Forderungen bis Jahresende umgesetzt wissen. Der Antrag blieb jedoch in der Minderheit.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

Ein Kommentar

  • Zeit wird’s – weil die Idee ist nicht gerade neu, aber mehr als notwendig. Mensch hat oft den Eindruck, die diversen Verwaltungsbehörden bieten diverse Förderungen und Beihilfen an, nach dem Motto – „Wir unterstützen Euch, sagen aber niemanden was es gibt.“ – Wer bedürftig ist, findet es auch selber raus – also so eine Art „Schnitzel-Jagd“ wie Mensch mit Behinderung an Zuschüssen und Förderungen zu Heilbehelfen oder anderer Unterstützungs-Formen kommen kann. – Das viele im Verordnungsdickicht den Durchblick verlieren wird achselzuckend in Kauf genommen. Werden die Förderungs-Mittel dann nach einem Jahr nicht zur Gänze ausgeschöpft, werden für das Folgejahr die Budgetmittel gekürzt, weil es nicht ausreichend Bedarf gab.