Abschied vom deutschen Teilhabegesetz

Mit einem Trauermarsch in Hamburg nahmen in dieser Woche Betroffene Abschied vom geplanten Bundesteilhabegesetz.

Trauermarsch wegen Teilhabegesetz
Michel Arriens

Bei dem symbolischen Begräbnis auf dem Rathausmarkt forderten sie die verantwortlichen Politiker der Stadt auf, dem Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen, sollte der umstrittene Regierungsentwurf von der schwarz-roten Mehrheit im Bundestag beschlossen werden.

Michel Arriens schrieb auf seiner Facebook-Seite über den Abschied von einem Gesetz, das Menschen mit Behinderungen als Menschen zweiter Klasse behandelt. Bewegende Bilder, starke Stimmen kamen mit seinem Video ins Netz. Zu der Aktion hatte Autonom Leben e.V. aufgerufen.

Indessen wird in den Netzwerken der Betroffenen weiter für die große Demonstration der Wohlfahrts- und Behindertenverbände am 14. Juli um 11 Uhr vor dem Brandenburger Landtag in Potsdam mobilisiert. Der Berliner Behindertenverband unterstützt die Postkarten-Aktion des Paritätischen Wohlfahrtsverband, die mit der Parole „Nennt mich ruhig behindert, aber haltet mich nicht für blöd“ gestartet wurde (kobinet 5. Juli 2016).

Das Bundesteilhabegesetz sollte ein Meilenstein der Regierungskoalition werden, stellt Verbandsvorsitzender Dominik Peter im Leitartikel der gerade erschienenen Juli/August-Ausgabe der Berliner Behindertenzeitung fest: „Doch uns droht eher ein Rohrkrepierer.“

Der Arbeiter-Samariter-Bund deckte auf einer Berliner Fachveranstaltung zum Gesetz erhebliche Schwachstellen auf. „Das Bundesteilhabegesetz in seiner derzeitigen Form beschneidet das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit hohem Hilfebedarf bei ihrer Entscheidung, wo und wie sie wohnen möchten“, gab Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch unter Berufung auf ein vom Verband eingeholtes Rechtsgutachten zu bedenken. „Wer einen hohen pflegerischen Bedarf hat und zu Hause lebt, könnte durch das Gesetz dazu gezwungen sein, in einem Pflegeheim zu leben. Und wer einen großen Assistenzbedarf hat, könnte gezwungen sein, sein häusliches Umfeld aus Kostengründen zu verlassen und in eine stationäre Einrichtung, ein Wohnheim, umzuziehen.“

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