Absolutes Besuchsverbot in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeheimen, Reha- Einrichtungen und Wohneinrichtungen nach dem Chancengleichheitsgesetz

Dieses Besuchsverbot wird mit Erlass des Landes Oberösterreich umgesetzt, um hier ein einheitliches Vorgehen gemäß Epidemiegesetz sicherzustellen.

Ortschild mit Aufdruck Oberösterreich
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Seit 14. März 2020 gilt ein absolutes Besuchsverbot in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeheimen, Reha-Einrichtungen und Wohneinrichtungen nach dem Chancengleichheitsgesetz, geben heute Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer, Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander und Landesrätin Birgit Gerstorfer bekannt.

„Es geht um den Schutz der Älteren, der Kranken und Pflegebedürftigen, die zu den besonderen Risikogruppen zählen. Uns ist bewusst, dass diese Maßnahmen eine starke Einschränkung bedeuten. Der Schutz dieser Personen hat aber jetzt oberste Priorität. Daher war diese Maßnahme unumgänglich. Jetzt geht es darum, dort wo es möglich ist, Kontakte und damit Risiken einzuschränken. Selbstverständlich wird hier bei diesen notwendigen Maßnahmen aber auch die Menschlichkeit nicht ausgeblendet. Daher sind Kinder im Palliativbereich nicht erfasst. Ein Stopp der Kontakte ist die wirkungsvollste Maßnahme, um Kranke und Ältere zu schützen. Daher müssen wir jetzt für eine gewisse Zeit die Übertragungsgefahr minimieren“, so Stelzer, Haberlander und Gerstorfer.

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  • LINZ. Ab morgen gilt ein absolutes Besuchsverbot in Krankenh usern, Altenheimen und Pflegeheimen, Reha-Einrichtungen und Wohneinrichtungen nach dem Chancengleichheitsgesetz, geben Landeshauptmann Thomas Stelzer, Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander und Landesr tin Birgit Gerstorfer bekannt.