Achitz: Sozialhilfe muss Existenz sichern – Soziale Grundrechte in Verfassung verankern

Auch Regierungsprogramm sieht Grundrechts-Erweiterung und soziale Absicherung von Armutsbetroffenen vor – Volksanwaltschafts-Sonderbericht liegt Parlament vor

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Volksanwaltschaft / Photo Simonis

„Die aktuelle Teuerung wirkt sich auf armutsgefährdete Menschen viel drastischer aus als auf Wohlhabende“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. Etwa ein Viertel aller Beschwerden über die Landes- und Gemeinderverwaltung, mit denen sich die Volksanwaltschaft befasst, betreffen den Bereich Soziales.

„Das zeigt, wie wichtig eine Sozialhilfe ist, die die Existenz der Menschen sichert. Auch wenn die Regierung nun einige Sozialleistungen laufend an die Inflation anpasst, ist es unbedingt notwendig, Soziale Grundrechte in die Verfassung aufzunehmen. Eine Kürzung oder sogar eine Abschaffung dieser Rechte wäre dann nicht mehr so einfach möglich. Dafür bräuchte man dann nämlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz.

Sonderbericht der Volksanwaltschaft derzeit in Parlament und Landtagen

Die Volksanwaltschaft hat beim NGO-Forum 2022 mit zahlreichen Organisationen deren Forderungen gesammelt und drängt auf eine Verankerung der sozialen Grundrechte in der Verfassung. Die Vorschläge wurden in Form eines Sonderberichts an den Nationalrat, den Bundesrat sowie die Landtage übermittelt und werden dort derzeit behandelt.

„Es gibt einen breiten Konsens, dass Österreich ein Sozialstaat ist – das bildet die Verfassung aber nicht ab“, begründet das Achitz. Er fordert den Verfassungsgesetzgeber auf, einen umfassenden österreichischen Grundrechtskatalog schnellstmöglich in Angriff zu nehmen. „Das ist auch im Regierungsprogramm 2020–2024 vorgesehen, jetzt ist die richtige Zeit für die Umsetzung“, so Achitz.

Vorrang sollte dabei das ebenfalls im Regierungsprogramm festgelegte Ziel der „soziale Absicherung von durch Armut betroffenen Menschen“ haben, empfiehlt der Volksanwalt.

Soziale Rechte absichern wie Freiheitsrechte

Eingriffe in bewährte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung würden erschwert, wenn man soziale Grundrechte in der Verfassung festschriebe.

„Es wäre gut, zum Beispiel das Recht auf gute Arbeitsbedingungen, das Recht auf Absicherung bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit in der österreichischen Verfassung zu verankern. In einem modernen Staat sollten nicht nur Freiheits- und Eigentumsrechte in der Verfassung stehen, sondern auch soziale Rechte“, meint Achitz.

Als Beispiele nennt er das Recht auf ein Dach über dem Kopf, auf Arbeit, auf Altersversorgung, auf Versorgung bei Krankheit und Unfall. „Das gibt es in Österreich alles, aber nur auf Basis von einfachen Gesetzen, die sehr schnell geändert werden können, wie man bei Einschnitten in die Pensionen gesehen hat, oder bei der Abschaffung der Mindestsicherung und ihrer Ersetzung durch die Sozialhilfe.“ Die Absicherung in der Verfassung wäre stärker und dauerhaft.

Sonderbericht „NGO-Forum 2022 – Soziale Grundrechte“: https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte-und-pruefergebnisse

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3 Kommentare

  • Ja, die Forderung ist absolut berechtigt und an diesem Gebiet ist so viel zu tun! Die Regierungen müssen Gesetzte für soziale Absicherung für betroffene Menschen machen, für die Bildung und Förderung am Arbeitsmark mit Assistenz und soziale Teilhabe für alle mit Beeinträchtigung oder Behinderung ermöglichen. Reformiert gehört auch die Rahmenbedingungen der pflegende Angehörige am Arbeitsmarkt, soz. Absicherung (Mindestsicherung) beim Heimpflege, die Frage der Arbeitsfähigkeit und Tagesstrukturen usw. Leider fördern Regierungen nur Milliardäre und Unternehmen die auf Kosten der Allgemeinheit und Umwelt sich selbst bereichern wollen.

  • Ich finde es braucht ein ganz neues Sozialrecht, welches auf Solidarität aufbaut und zwar eine solidarische Grundsicherung welche sich nach einem gesetzlichen Mindestlohn richtet.

    Das Arbeitsmarktservice und die Sozialämter sollen viel mehr mit Unternehmen zusammenarbeiten und Arbeitslose in Betrieben aushelfen schicken oder gemeinnützige Arbeit verrichten lassen, soweit dies für den Einzelnen zumutbar und sinnvoll erscheint.

    Personen welche sich beharrlich weigern zu arbeiten, sollen keine Geldleistungen, sondern nur Sachleistungen bekommen wie z. B. Einkaufsgutscheine und Schecks ausgestellt auf den Namen.

    Damit die soziale Absicherung Allen zu gute kommen kann, soll im Sozialministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, bestehend aus Arbeiterkammer, Gewerkschaften und andere soziale Träger sowie aus Arbeitsmediziner, Arbeitspsychologen und Soziologen, da Politiker in solche sozialen Fragen oft nicht qualifiziert sind.

    • …Ihren Vorschlägen/Ideen kann ich auch etwas abgewinnen!