Keine Hilfe bei hohen Schulfahrtkosten
Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz übernimmt der Bund die Transportkosten für SchülerInnen bis zu einer Höhe von 2.544 Euro pro Jahr. Bei SchülerInnen mit Beeinträchtigungen fallen vereinzelt höhere Transportkosten an. Dies vor allem dadurch, da nicht in jeder Gemeinde eine geeignete Schule vorhanden ist, bzw. nicht alle Transportfahrzeuge auch rollstuhltauglich sind.
„Obwohl ich bereits zwei Schreiben an Vizekanzler Sozialminister Haupt und Staatssekretärin Haubner mit der Bitte gerichtet habe, die Höchstgrenze in den Richtlinien zu erhöhen und nun auch Eltern im Büro der Staatssekretärin täglich telefonisch eine Entscheidung einfordern, ignoriert die Staatssekretärin beharrlich das Problem“, erneuert Sozial-Landesrat Josef Ackerl seinen Appell an die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung.
Die Höchstgrenze von 2.544 Euro ist lediglich in den Durchführungsrichtlinien des Familienlastenausgleichsgesetzes zu SchülerInnenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr verankert und könnte mit ein wenig politischem Willen jederzeit erhöht bzw. aufgehoben werden. Seit Ende Mai 2003 sind Vizekanzler Mag. Herbert Haupt und seine Staatssekretärin Ursula Haubner über die Sachverhalte informiert.
Am 19. August erinnerte Landesrat Ackerl die zuständige Staatssekretärin neuerlich an diese Angelegenheitk bisher jedoch ohne Erfolg. Zwei Wochen nach Schulbeginn ist leider noch immer ungeklärt, ob die Eltern für die Mehrkosten zur Schule aufkommen müssen oder ob die Finanzlandesdirektion diese Kosten übernimmt.