Änderung des Notariatsaktsgesetzes im Nationalrat beschlossen

Nun ist es endlich so weit; die behindertendiskriminierende unabdingbare Notariatsaktspflicht für schriftliche Urkunden über Rechtsgeschäfte sinnesbehinderter Menschen gehört ab 1.1.2008 der Vergangenheit an.

Parlament Österreich
BIZEPS

Am 5. Dezember 2007 wurde im Rahmen der 41. Sitzung des Nationalrates ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer umfassenden Behindertengleichstellung in Österreich gesetzt; und das trotz des massiven Widerstandes der Notariatskammer.

Mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP und der Grünen wurde das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 in dritter Lesung beschlossen, mit dem auch die behindertendiskriminierende – bislang unabdingbare – Notariatsaktspflicht für Urkunden über Rechtsgeschäfte sinnesbehinderter Menschen, die noch aus dem Jahr 1896 stammte, beseitigt wird. Mit Wirkung ab 1. Jänner 2008 kann man als blinder Mensch frei wählen, ob man den Übervorteilungsschutz durch einen Notariatsakt in Anspruch nehmen will oder nicht; wenn man ihn nicht will, braucht man das nur ausdrücklich erklären und kann die Vertragsurkunde unter denselben Bedingungen rechtswirksam unterschreiben wie ein nichtbehinderter Vertragspartner.

Dass dies gelang, ist vor allem dem Engagement des ÖVP-Behindertensprechers Dr. Franz-Joseph Huainigg zu verdanken, der in enger Kooperation mit den Interessensvertretungen sehbehinderter und blinder Menschen und dem Justizministerium gegen diese behindertendiskriminierende Gesetzeslage gekämpft hat.

„Die Lebenssituation blinder Menschen hat sich in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert. Dieser Wandel wird nun auch auf gesetzlicher Ebene nachvollzogen„, sagte ÖVP-Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg.

Hier ist der Gesetzestext samt Erläuterungen und Textgegenüberstellung abrufbar.

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