Änderung des Schadenersatzrechtes weiterhin notwendig!

"Gleichzeitig mit einer Gesetzesänderung braucht es Maßnahmen die Eltern behinderter Kinder wirksam entlasten und das Kind mit seinen Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellen", betont Dr. Gertraude Steindl, Präsidentin der aktion leben österreich.

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„Die Österreichische Gesellschaft für Prä- und Perinatale Medizin (ÖGPPM) hat heute einen konstruktiven Vorschlag präsentiert, um den Problemkreis ‚Kind als Schadensfall’ aufzulösen“, stellt Gertraude Steindl fest.

Eine Änderung des Schadenersatzrechtes sei allerdings unumgänglich: „Aus der Tatsache der Geburt eines Kindes – sei es behindert oder nicht – dürfen künftig keine Ansprüche entstehen.“ Steindl appelliert an die neue Justizministerin Beatrix Karl, die Gesetzesänderung zur Chefinnensache zu machen. „Denn die Gesetzesänderung ist die Voraussetzung zur Bildung des von den Ärztinnen und Ärzten vorgesehenen Unterstützungsfonds für Kinder mit Behinderungen.“

Unterstützungsfonds ALLEN Eltern behinderter Kinder öffnen

Das heute präsentierte Konzept der ÖGPPM zum Thema „Kind als Schadensfall“ geht von einer beschränkten Haftung von MedizinerInnen aus, wenn im Rahmen einer Pränataldiagnostik eine Behinderung übersehen wurde. Die betroffenen Eltern sollen sich in diesem Fall künftig an einen Fonds wenden können.

„Die Fondslösung ist aber nur dann dazu geeignet, die Diskriminierung von Eltern durch die derzeitige Rechtsprechung zu beseitigen, wenn alle Eltern behinderter Kinder über einen solchen Fonds unterstützt werden!“, erklärt die Präsidentin der aktion leben.

Das grundsätzliche Problem der derzeitigen Rechtsprechung sei, dass nur jene Eltern ausreichend Unterstützung erhalten, bei denen es einen Klagsgrund gebe. „Es ist daher notwendig, den geplanten Unterstützungsfonds nicht nur jenen Eltern zugänglich zu machen, bei deren Kindern eine Fehlbildung übersehen oder eine falsche Diagnose gestellt wurde“, betont Steindl.

Politik ist zuständig – Appell an Justizministerin

Für eine gerechte Lösung sei die Politik zuständig. Die aktion leben dränge daher weiterhin auf eine Änderung des Schadenersatzrechtes und zwar zusammen mit Maßnahmen, die Eltern behinderter Kinder wirksam entlasten und unterstützen und das Kind mit seinen Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellen. Dies fordere aktion leben mit der Petition „Contra Schadenersatz“, die auf www.contra-schadenersatz.at unterzeichnet werden kann.

Steiermark zeigt: Bundesweite Regelungen sind notwendig!

Das Schaffen eines Fonds entbinde die Regierung auch nicht von einer grundsätzlich lebensfreundlichen Politik als Aufgabe des Bundes. Die Kürzungen in der Steiermark im Sozialbereich zeigen, wie wichtig bundesweite Regelungen in diesem Bereich sind: „Von den Kürzungen sind gerade Einrichtungen betroffen, die sich um behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene kümmern“, kritisiert Steindl. Die Änderung des Schadenersatzrechtes und eine für alle Menschen in Österreich lebensfreundliche Sozialpolitik gehören für aktion leben zusammen.

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