Änderung von Schulgesetzen: Statt Fortschritt nur Umbenennung

Kritische BIZEPS-Stellungnahme zur vorgelegten Pseudo-Aktivität des Bildungsministeriums. Inklusion wird wieder nicht umgesetzt.

BIZEPS
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„Der diskriminierende Begriff `schwerstbehindert` soll mit kommendem Schuljahr Geschichte sein und durch `SchülerInnen mit erhöhtem Förderbedarf` ersetzt werden“, kündigte Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) an.

Wenig später ging ein Gesetzesentwurf in Begutachtung.

Ministerium verwaltet Stillstand

„Die Absicht mit dieser Novelle sprachliche Diskriminierungen zu beseitigen, ist nachvollziehbar und scheint verfolgenswert“, schreibt BIZEPS in seiner Stellungnahme. Beseitigung von sprachlichen Diskriminierungen ist auch laut Nationalem Aktionsplan Behinderung (NAP) eine umzusetzende Maßnahme.

Kritisch muss allerdings angemerkt werden, dass mit dieser vom Bildungsministerium vorgelegten Novelle wieder nur eine Maßnahme zur Umbenennung von aussondernden Strukturen vorgelegt wird. BIZEPS verweist in diesem Zusammenhang auf die im Vorjahr erfolgte Umbenennung von SPZs in Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (§ 27a Schulorganisationsgesetz).

„Es ist befremdlich, dass die Aktivitäten des Bildungsministeriums über das Umbenennen von menschenrechtlich inakzeptablen Strukturen derzeit noch nicht hinaus gehen. Die Novelle erweckt daher in diesem Punkt daher den Eindruck einer Art Pseudo-Aktivität“, fasst BIZEPS kritisch zusammen.

Diese Novelle setzt weder maßgebliche Aspekte des Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen um, noch werden die UN-Handlungsempfehlungen im Rahmen der UN-Staatenprüfung Österreichs aus dem September 2013 berücksichtigt. Exemplarisch sei hier die Kritik des UN-Fachausschusses an Österreich zitiert, „dass unzureichende Anstrengungen unternommen wurden, um inklusive Bildung von Kindern mit Behinderungen zu unterstützen“.

Die BIZEPS-Stellungnahme – die auch viele Beispiele von möglichen Umsetzungsmaßnahmen zu mehr Inklusion enthält – ist als Word-Datei bzw. PDF online verfügbar.

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