Änderungen im Heimopferrentengesetz

Lücke im Heimopferrentengesetz geschlossen

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Mit einem einstimmigen Beschluss hat der Nationalrat eine Lücke im Heimopferrentengesetz geschlossen.

Mit der Novelle sollen auch dauerhaft arbeitsunfähige Personen, die nur deshalb keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, weil ihr Partner bzw. ihre Partnerin zu viel verdient, eine Heimopferrente bekommen, sofern sie die weiteren Voraussetzungen für diese staatliche Leistung erfüllen.

Bisher mussten die betroffenen Personen bis zum Regelpensionsalter warten. Anspruch auf eine Heimopferrente haben insbesondere Personen, die als Kind in einem Heim, in einer Pflegefamilie oder in Einrichtungen wie Heilanstalten und Psychiatrien misshandelt bzw. missbraucht wurden.

Zudem erhalten in Reaktion auf ein OGH-Urteil auch jene Heimopfer einen Anspruch auf die Rentenleistung, die eine individuelle Entschädigungsleistung vereinbart haben bzw. denen eine solche gerichtlich zuerkannt wurde. Ein bereits zuvor eingebrachter Entschließungsantrag der SPÖ ist mit dem heutigen Beschluss miterledigt.

Sabine Schatz (SPÖ) führte aus, dass das Heimopferrentengesetz seit 2017 in Kraft sei und die jährlich valorisierte Rente derzeit an rund 2.000 Personen ausbezahlt werde. Dass im Jahr 2022 rund 500 Anträge bei der dafür zuständigen Volksanwaltschaft eingebracht wurden, zeige laut Schatz die Notwendigkeit, die in diesem Bereich noch immer gegeben sei. Mit der vorliegenden Novelle werde eine Lücke geschlossen. Auch wenn es sich nicht um eine große Anzahl von Betroffenen handle, sei es für die Einzelnen dennoch von großer Bedeutung und ein wichtiges Zeichen.

Es handle sich um Tatbestände wie Einsperren, „körperliche Züchtigung“, Erniedrigungen und viele weitere Grausamkeiten, die den betroffenen Personen zugefügt worden seien, legte Heike Grebien (Grüne) dar. Sie zeigte sich überzeugt, dass der Staat aus dieser Geschichte eine Verpflichtung habe und bezeichnete den Lückenschluss im Heimopferrentengesetz als wichtig.

Grebien dankte der SPÖ-Abgeordneten Schatz, die dieses Thema aufgegriffen habe und auf die übrigen Fraktionen zugegangen sei. Auch Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) sprach ihren Dank für das Gelingen eines Fünf-Parteien-Antrags aus. Es sei ein positives Zeichen des Miteinanders im Hohen Haus, meinte sie.

Die Heimopferrente bezeichnete sie als symbolische Wiedergutmachung, weil es nie ganz gelingen könne, die entstandenen Wunden zu heilen. Für Gerald Loacker (NEOS) ist die Gesetzesänderung ebenso ein Vorbild dafür, wie das Parlament über die Fraktionen hinweg zusammenarbeiten kann.

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