Schaunig: "Die Kosten für Sozialhilfe werden nach der Pensionsreform von Haiders Haupt und Schüssels Barteinstein explodieren"
Die geplanten Änderungen zur Berechnung von Pensionsleistungen, insbesondere die Änderung des Durchrechnungszeitraumes werden zu einer massiven Senkung der Kärntner Pensionen führen. „Vor allem Frauen mit Kinderbetreuungszeiten und daran im Anschluss durchgeführter Teilzeitbeschäftigung sind von massiven Pensionsverlusten betroffen“, kritisiert Soziallandesrätin Gabriele Schaunig Kandut und sieht damit auch die Folgekosten für das Land im Sozialhilfebereich explodieren.
Die Pensionshöhe in Kärnten ist bereits derzeit auf Grund geringerer Erwerbseinkommen im Bundesländervergleich im hinteren Feld angesiedelt. So weist Kärnten bereits jetzt den höchsten Prozentsatz an AusgleichszulagenbezieherInnen im Bundesländervergleich auf.
„Wenn das Haupt’sche Pensionskürzungsmodell realisiert wird, werden die Kosten für die Sozialhilfe insbesondere für Pflegeleistungen ansteigen“, kritisiert Schaunig. Mit dem weiteren Absinken des Pensionsniveaus wird zwangsläufig auch die Möglichkeit der Einnahmenerwirtschaftung im Sozialbereich massiv sinken, da die Eigenleistungen der Menschen bei Inanspruchnahme der verschiedenen sozialen Dienste nur mehr im verminderten Maße in Anspruch genommen werden kann.
Für den Pflegebereich bedeutet eine Reduzierung um 1 Prozent, dass die Eigenleistungsanteile folglich in derselben Höhe sinken würden. Für den Bereich der stationären und teilstationären Dienste ist daher die Schätzung zulässig, dass bereits eine Verminderung der Pensionen um 1 Prozent zu einem Einnahmenverlust im Sozialbudget von ca. 90.926,89 Euro alleine in diesem Bereich führen würde.
„Die unmittelbar zu erwartenden Pensionsverluste könnten aber bereits füri Pensionsantritt im Jahr 2004 in Einzelfällen um die 18 Prozent liegen“, verweist Schaunig auf realistische Schätzungen. „Eine Steigerung der Kosten um 10 Prozent also um 909.260 Euro ist aufgrund der Pensionskürzungen schon in den nächsten Jahren zu erwarten. Dazu kommt noch, dass durch die Nichtvalorisierung des Pflegegeldes und die Unzureichende Wertsicherung der Pensionen weiter Kostensteigerungen für die Länder anfallen“, kritisiert Schaunig und sieht eine wahre Pensionskostenbombe auf das Land zurollen.
Bereiche, deren budgetäres Erfordernis mit der Möglichkeit der Einnahmeerwirtschaftung unmittelbar verknüpft sind, stellen weiters die Behindertenhilfe und die Jugendwohlfahrt dar. Die hier erwirtschafteten Kostenbeiträge werden sowohl von Drittverpflichteten, welche aktiv im Erwerbsleben stehen, als auch von Menschen, welche sich in Pension befinden, eingefordert.