Wechselberger: Zeitlose ethische Grundsätze - Palliativmedizin ausbauen
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) lehnt die von der Bioethik-Kommission empfohlene Lockerung des Verbotes der aktiven Sterbehilfe ab.
ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger verwies in einer Presseaussendung Donnerstag auf „zeitlose ethische Bindungen, die die Aufgabe der Ärzteschaft nicht in der Herbeiführung des Todes kranker Menschen sehen“.
Dieser Grundsatz wurde laut Wechselberger auch von der letzten Dezember-Vollversammlung der ÖÄK in einer Resolution einstimmig bekräftigt. Leben zu beenden widerspreche dem ärztlichen Berufsethos und dürfe nicht Bestandteil ärztlichen Handelns sein, so heißt es darin. Vielmehr sei es die Pflicht jedes Arztes, Leben zu erhalten und Sterbende palliativmedizinisch zu begleiten. Dazu sei ein umfassender Ausbau der Palliativmedizin in Österreich dringend erforderlich.