Sozialpartner wollen "integrative Berufsausbildung" für benachteiligte Jugendliche - Bildungsministerium verweigert Unterricht in Berufsschule

„Das Bildungsministerium verweigert Jugendlichen ohne positiven Hauptschulabschluss oder mit Behinderungen eine faire Chance auf Ausbildung“, kritisiert Arthur Baier von der AK Abteilung Lehrlings- und Jugendschutz.
Die Sozialpartner AK, ÖGB und Wirtschaftskammer haben sich geeinigt, die bisherige Vorlehre ohne Abschluss durch „integrative Berufsausbildung“ zu ersetzen. Dabei sollen die Jugendlichen mit Unterstützung durch BerufsausbildungsassistentInnen einen Beruf in einer um bis zu zwei Jahren längeren Lehrzeit komplett lernen oder zumindest Teilausbildungen mit zertifiziertem Abschluss machen können.
Jetzt legt sich das Bildungsministerium dagegen quer, dass Jugendliche in Teilausbildung gleichzeitig die Berufsschule besuchen, im Begutachtungsentwurf für das Gesetz über die integrative Berufsausbildung ist die Berufsschulpflicht für sie nicht vorgesehen. „Das bedeutet eine zusätzliche Diskriminierung von Jugendlichen, die es ohnehin schon schwer haben, eine gute Ausbildung zu bekommen“, sagt Baier. „Der Gesetzesentwurf muss sofort nachgebessert werden.“
Benachteiligten Jugendlichen will das Bildungsministerium jetzt auch bei der integrativen Berufsausbildung keine echte Chance geben, doch noch ins „normale“ Arbeitsleben einzusteigen. Laut Einigung der Sozialpartner sollen benachteiligte Jugendliche entweder eine verlängerte Lehrausbildung mit regulärem Abschluss machen können – oder eine Teilausbildung bekommen, für die es danach ein Zeugnis gibt.
Zu dieser Teilausbildung soll auch Unterricht in der Berufsschule gehören. Aber das Bildungsministerium legt sich gegen den entsprechenden Passus im Begutachtungsentwurf für das Gesetz über die neue Ausbildung quer. Begründung: zusätzliche Kosten durch Einsatz von BegleitlehrerInnen und weitere unterstützende Maßnahmen.
„Ohne Berufsschulpflicht wären die benachteiligten Jugendlichen erst recht wieder diskriminiert“, kritisiert Baier. „Wer eine Teilausbildung macht, hätte dann weder zusätzliche fachtheoretische Ausbildung noch Allgemeinbildung – und hätte am Schluss nicht mehr gelernt als einfache Handreichungen im Betrieb. Die Chancen auf gute Arbeit nach der so genannten Ausbildung gingen gegen Null.“
Mit der integrativen Berufsausbildung wollen die Sozialpartner die so genannte Vorlehre abschaffen. Bei der Vorlehre gibt es keinen echten Berufsabschluss. „Erlernt“ werden nur bestimmte einfache Tätigkeiten wie Regale schlichten – und das nach überlanger 6-monatiger Probezeit bis zu drei Jahre lang für die Lehrlingsentschädigung des ersten Lehrjahres. Die integrative Berufsausbildung soll es insbesondere für Jugendliche ohne Hauptschulabschluss oder mit negativem Hauptschulabschluss geben, für Jugendliche aus der Sonderschule und für Behinderte.
Unterstützt werden sollen sie und ihre AusbildnerInnen in den Betrieben oder überbetrieblichen Einrichtungen durch so genannte BerufsausbildungsassistentInnen.
Klaudia Karoliny,
04.06.2003, 20:38
Ich bin enttäuscht und nicht weniger zornig darüber, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin von einer (Teil-)Qualifizierung und auch dem sozialen Lernen in der Gemeinschaft ausgeschlossen sein sollen! Was sind eigentlich diese EU- und sonstigen Richtlinien und Lippenbekenntnisse diverser PolitikerInnen – wenn es ihnen gerade persönlich in den Kram passt – überhaupt wert?
Behinderte Menschen sollen weiterhin dumm, lieb und abhängig bleiben – uns somit „pflegeleicht“! Das ist die Aussage, die ich aus solchen Entscheidungen herauslese. Österreich ist wahrlich von Gleichstellung und Selbstbestimmung behinderter Menschen noch weit entfernt.
Mag. Michael Krispl,
04.06.2003, 12:43
Mann sollte wohl auch das BMBWK daran erinnern, dass die Umsetzung der Rahmenrichtlinie 2000/78/EG betreffend Gleichbehandlung – auch behinderter Menschen – in Beschäftigung und Beruf (Frist bis 2.12.2003) diesbezüglich auch das Bildunsministerium angeht. Die Richtlinie verpflichtet auch zu Maßnahmen zur Gleichbehandlung in Berufsausbildung und Weiterbildung und dem Zugang zu Berufen bzw. Aufstiegschancen. Durch diesen Gesetzesentwurf wird klar gegen die Zielvorgaben der Richtlinie verstoßen und die legitimenForderungen der Behindertenbewegung eindeutig missachtet:
http://www.blickkontakt.or.at/news.php?nr=4290
Siegfried Klemmer BPV,
01.06.2003, 21:00
Freu Bildungsministerium
Ohne Berufsschulpflicht wären die benachteiligten Jugendlichen erst recht wieder diskriminiert“, „Wer eine Teilausbildung macht, hätte dann weder zusätzliche fachtheoretische Ausbildung noch Allgemeinbildung – und hätte am Schluss nicht mehr gelernt als einfache Handreichungen im Betrieb. Die Chancen auf gute Arbeit nach der sogenannten Ausbildung wären gleich Null.“
Oder ist das die neue Behindertenpolitik von der unnützigen Regierung???
Anonymous,
31.05.2003, 09:18
wir müssen demonstrieren gehen! das ist das einzige, was ziehen wird.