Erfolg: AMS-Algorithmus von Datenschutzbehörde untersagt
„Begründet wird die Entscheidung mit dem Fehlen von gesetzlichen Grundlagen für das so genannte ‚Profiling‘ von Arbeitslosen“, informiert der Kurier. …
Ab Jänner 2021 hätte beim Arbeitsmarktservice (AMS) das „Arbeitsmarktchancen-Assistenz-System“ – bekannt als „AMS-Algorithmus“ – ein Computerprogramm zur Bewertung der „Integrations-Chancen“ von Arbeitssuchenden angewendet werden sollen. Das hat die Datenschutzbehörde wegen datenrechtlicher Bedenken zunächst gestoppt.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid der Datenschutzbehörde aufgehoben.
„Wir lehnen die Anwendung des AMS-Algorithmus weiterhin entschieden ab. Der Algorithmus löst keine Probleme, droht aber Vorurteile und bereits bestehende soziale Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt zu verschärfen“, erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften hat im Auftrag der AK OÖ gemeinsam mit der TU Wien eine Studie über Auswirkungen und Mechanismen dieses Algorithmus erstellt.
Der AMS Algorithmus in der derzeitigen Form führt gleich zu mehreren Verzerrungen bei der Bewertung der Jobchancen und damit der Förderwürdigkeit von Arbeitssuchenden. So werden beispielsweise zwei arbeitslose Personen im Alter von 30 und 49 Jahren gleich behandelt, zwei Personen im Alter von jeweils 49 und 51 Jahren unterschiedlich. Dem 51-Jährigen werden schlechtere „Integrations-Chancen“ und damit eine geringere Förderwürdigkeit zugebilligt.
Ein weiteres Beispiel ist das Merkmal „gesundheitliche Beeinträchtigung“, das äußerst grob durch Ja/Nein abgebildet wird. Dabei wird weder darauf Rücksicht genommen, welche konkrete Beeinträchtigung eine Arbeitssuchende/ein Arbeitssuchender hat, noch welchen Beruf diese Person ausüben möchte. Konkret: Wenn jemand einen Rollstuhl benutzt, mag das in manchen Berufen ein Problem sein, in vielen anderen aber nicht.
Auch bestehende Ungleichheiten und Diskriminierungen am Arbeitsmarkt werden im AMS-Algorithmus fortgeschrieben. So führt etwa das Merkmal „Kinderbetreuungspflichten“ bei Frauen zu einer schlechteren Bewertung der Integrations-Chancen durch den AMS-Algorithmus, unabhängig davon ob sie im konkreten Fall tatsächlich eingeschränkt sind. Bei Männern ist das nicht der Fall. Und Frauen mit „Migrationshintergrund“ werden viel häufiger als Männer mit „Migrationshintergrund“ dem niedrigsten Segment N zugeordnet.
Auch die Behauptung, dass die durch den AMS-Algorithmus berechnete „Integrations-Chance“ lediglich eine „zweite Meinung“ darstellt, ist nicht stichhaltig. Bei der ohnehin knappen Beratungszeit ist eine automatische Übernahme der computergenerierten Einstufung durch die Beraterin, den Berater sehr wahrscheinlich. Das System setzt Anreize, eher dem errechneten Chancenwert zu folgen, als diesen zu „korrigieren“.
Unabhängig davon, hat der AMS-Algorithmus einen grundlegenden Konstruktionsfehler. „Die mit dem Algorithmus verknüpfte Entscheidung, vorwiegend Arbeitsuchende mit mittleren Jobchancen zu unterstützen und Menschen mit geringen Arbeitsmarktchancen weniger zu fördern, ist grundlegend falsch. Ältere, Menschen mit gesundheitlichen Problemen, Geringqualifizierte oder Arbeitslose in strukturschwachen Regionen brauchen nicht weniger, sondern mehr Unterstützung vom AMS“, betont der AK-Präsident.
Diesen Weg bestreitet zum Beispiel Schweden, wo Arbeitslose mit geringen Integrations-Chancen frühzeitig erweiterte Ressourcen bekommen.
Die zentrale arbeitsmarktpolitische Herausforderung wird im Jahr 2021 die Langzeitarbeitslosigkeit sein. Der AMS-Algorithmus wird bei deren Bekämpfung keinesfalls helfen, sondern die Situation noch verschärfen.
„Statt des Algorithmus braucht es einen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Maßnahmen des AMS und vor allem mehr Personal“, fordert Kalliauer. Evaluierungen des WIFO haben gezeigt, dass mehr AMS-Personal tatsächlich zu einer Verkürzung der Arbeitslosigkeitsdauer beiträgt.
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