AK: Pflegegeld für krankes Mädchen erkämpft

Anderl: Unsere neue Pflegegeldberatung ist wichtiges Angebot

Arbeiterkammer
BIZEPS

Die kleine Emma war erst ein paar Wochen alt, als ihren Eltern von den Ärzten mitgeteilt wurde, dass ihre Tochter an einer chronischen, unheilbaren Stoffwechselerkrankung leidet. Bei dieser Stoffwechselerkrankung muss vor allem penibel darauf geachtet werden, dass das Kleinkind nicht mit weiteren Krankheitserregern in Berührung kommt.

Damit sich Emma trotz ihrer Erkrankung gut entwickeln kann, braucht es viel Zeit, Geduld, Therapien, Geld und intensive Betreuung durch Familie und Ärzte. Der Antrag auf Pflegegeld wurde von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) abgelehnt.

Die Eltern wandten sich an die ExpertInnen der AK Wien, diese haben gegen die Entscheidung der PVA beim Arbeits- und Sozialgericht geklagt. Dabei wurde statt der Stufe „null“ eine deutlich bessere Einstufung erreicht. Die Familie erhält nun monatlich 451,80 Euro.

Die PVA lehnte den Antrag auf Pflegegeld mit der Begründung ab, dass ein Pflegeaufwand von 63 Stunden vorliegen würde. Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 1 – so die Entscheidung der PVA – bestehe aber erst bei einem Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden im Monat. Eine für die Eltern und die ExpertInnen der AK Wien völlig unverständliche Entscheidung, der Weg zu Gericht die logische Konsequenz.

Der vom Gericht bestellte Gutachter kam im Zuge des Verfahrens auf einen fast doppelt so hohen Pflegeaufwand für Emma, als von der PVA ursprünglich angenommen. Alleine die Einnahme der verschiedenen Medikamente beansprucht durchschnittlich 35 Stunden, die Zubereitung von Spezialnahrung für das Kind rund 30 Stunden pro Monat. Insgesamt kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass ein monatlicher Pflegeaufwand für Emma von 124 Stunden besteht, sodass im Verfahren schlussendlich ein Vergleich über Pflegegeld der Stufe 3 in Höhe von monatlich 451,80 Euro geschlossen werden konnte.

AK Präsidentin Renate Anderl weiß, dass das kein Einzelfall ist: „Viele nehmen unser neues Angebot der Pflegegeldberatung in Anspruch und immer wieder stoßen unsere ExpertInnen dabei auf falsche Einstufungen.“

Grund dafür ist ein dringend zu überarbeitender Kriterienkatalog und die damit verbundenen Stundenwerte. Daher fordert die AK auch eine Überarbeitung der Pflegegeldeinstufung, da sie den wahren Bedarf nicht abbildet und mittlerweile mehrere Leistungen an diese Stufen anknüpfen wie etwa das Pflegekarenzgeld oder die Förderung der 24-Stunden-Betreuung.

Im Jahresdurchschnitt bezogen 2017 über 456.000 Personen Bundespflegegeld. Über zwei Drittel davon befinden sich in den Stufen 1 bis 3. Seit Einführung des Pflegegeldes (1993) hat dieses rund 30 Prozent an Kaufkraft verloren.

Anderl: „Die Menschen brauchen diese Unterstützung wie den sprichwörtlichen Bissen Brot. Es ist höchste Zeit für eine Erhöhung sowie den Ausbau von Sachleistungen. Und zwar für alle Stufen.“

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2 Kommentare

  • Diese zu geringe Einstufung ist kein Einzelfall sondern fast schon die Regel. Die Gutachter reden über Wetter und sonstiges und gehen viel zu wenig auf die Bedürfnisse, bzw. Einschränkungen ein

  • Nachdem die Gutachter der Sozialversicherungen die selben Kriterien und die selben Stundenwerte zu verwenden haben, kann dies gerade NICHT die Ursache für die Ermittlung eines fast doppelt so hohen Pflegebedarfs im sozialgerichtlichen Verfahren sein!
    Die Ursache liegt vielmehr in der mangelhaften Ausbildung der Gutachter!