AK Präsidentin: „Rechte von Menschen mit Behinderung umsetzen“

Menschen mit Behinderung verstärkt in Corona-AMS-Maßnahmen einbeziehen

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Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen.

AK Präsidentin Renate Anderl: „Die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen entspricht allerdings nach wie vor nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, in viel zu vielen Fällen ist sie sogar äußerst prekär! Sie sind durch die Corona-Krise besonders betroffen: Etwa, wenn sie aufgrund schwerer Erkrankungen der besonders gefährdeten COVID-19-Risikogruppe angehören oder aufgrund der weiteren Zuspitzung der ohnehin dramatischen Situation am Arbeitsmarkt.“

Die beschlossene Fortführung des Nationalen Aktionsplanes für Menschen mit Behinderungen für die Jahre 2022-2030 als Instrument zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, ist für die Arbeiterkammer daher positiv. Es sind dringend weitere Maßnahmen zur Inklusion zu setzen.

Als besonders wichtig erachten wir:

  • Bessere Arbeitsmarktchancen: Dazu brauchen arbeitsuchende Menschen mit Behinderungen die Unterstützung der aktiven Arbeitsmarktpolitik und damit der Förderangebote des AMS. Arbeitslose Menschen mit Behinderungen sollen weiterhin eine Zielgruppe des AMS bleiben. Gerade eine Jobgarantie nach dem Muster der Aktion 20.000 wäre dringend notwendig. Ebenso eine verstärkte Einbeziehung in die „Corona-Arbeitsstiftung“ genannten AMS-Maßnahmen.
  • Für Beschäftigte in „Tagesstrukturen/geschützten Werkstätten“: Eine eigenständige sozialversicherungsrechtliche Absicherung, inklusive Rahmenbedingungen sowie eine faire Bezahlung.
  • Im Gleichstellungsrecht: Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche bei Barrieren für Betroffene sowie Verbesserungen im Rechtsschutz, etwa durch eine Minimierung des Kostenrisikos bei Gerichtsverfahren etc.
  • Die Regelungen zur Persönlichen Assistenz in den unterschiedlichen Bundesländern sind zu vereinheitlichen und es gilt eine bedarfsgerechte Finanzierung sicherzustellen.
  • Chancengleichheit im österreichischen Bildungssystem: Es müssen die baulichen, räumlichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen geschaffen werden und entsprechend qualifizierte PädagogInnen flächendeckend verfügbar sein, damit eine an die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen angepasste inklusive Beschulung ermöglicht wird.
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