Anderl: „Die gesetzliche Gleichstellung wird großteils ignoriert“
„Die Beratungserfahrungen der Arbeiterkammer und eine neue Umfrage zeigen deutlich, dass Menschen mit Behinderung noch immer in vielen Bereichen mit unzulässigen und unnötigen Barrieren konfrontiert sind“, kritisiert AK Präsidentin Renate Anderl im Vorfeld einer Fachtagung im ÖGB.
Im Auftrag der AK hat SORA 2.300 Personen zwischen 14 und 65 Jahren befragt, die Auswertung zeigt:
Menschen mit Behinderung werden trotz gesetzlichen Gleichstellungsgebots benachteiligt und ausgeschlossen.
Seit 2006 ist in Österreich das Behindertengleichstellungspaket in Kraft, seit 2008 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention. „Die gesetzliche Gleichstellung wird allerdings großteils ignoriert, insbesondere das Recht auf gleichen Zugang zu Arbeit“, so Anderl.
Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ist ein gleichberechtigter Zugang zu Arbeit, wie er auch in den UN-Konvention festgeschrieben ist. AK Präsidentin Renate Anderl:
Immerhin ein Fünftel aller Betriebe nimmt diesen Auftrag ernst und kommt der Beschäftigungspflicht gegenüber begünstigten behinderten Menschen nach. Aber rund 80 Prozent der Unternehmen erfüllen ihre Verpflichtung nicht zur Gänze und schließen Menschen mit Behinderung aus. Offensichtlich ist die Ausgleichstaxe, die dafür zu zahlen ist, zu gering – sie muss spürbar höher werden. Mit den Mitteln können Betriebe unterstützt werden, die auf den wertvollen Beitrag von ArbeitnehmerInnen mit Behinderung nicht verzichten wollen.
Die AK-Umfrage hat ergeben, dass sich Menschen mit Behinderung in den vergangenen drei Jahren in allen Lebensbereichen diskriminiert fühlten:
- Ein Drittel fühlt sich im Bereich Arbeit benachteiligt oder sogar ausgeschlossen.
- Ein Drittel fühlt sich im Bereich Gesundheit diskriminiert.
- Jede bzw. jeder Sechste fühlt ich beim Wohnen diskriminiert.
- Jede bzw. jeder Zehnte fühlt sich bei der Bildung diskriminiert.
Über 20.000 Menschen sind in sogenannten „Tagesstrukturen (geschützten Werkstätten)“ beschäftigt. Seit Jänner 2011 sind die in Werkstätten tätigen Personen zumindest unfallversichert. „Sie haben aber weder Pensionsversicherung noch eine eigene Krankenversicherung und erhalten nur Taschengeld,“ kritisiert Anderl.
„Es gibt viele Hebel, die man in Bewegung setzen kann, um die Situation zu verbessern“, sagt Anderl. „Alle Kinder und Jugendlichen, auch jene mit Behinderung, müssen die notwendige Unterstützung für eine gute Bildung im allgemeinen Bildungssystem erhalten, baulich, räumlich und pädagogisch.“
Auch in den Beriechen Gesundheit und Wohnen muss es barriere- und diskriminierungsfreien Zugang geben. Weitere Elemente sind unter anderem die Erhöhung der Ausgleichstaxe, Unterstützungsangebote wie Jobcoaching und Arbeitsassistenz und ein AMS-Förderbudget für Menschen mit Behinderungen.
Anderl: „Grundsätzlich geht es darum, Barrieren und Vorurteile in unseren Köpfen abzubauen. Wir müssen unseren Blick auf die Menschen richten, wer sie sind und was ihre Fähigkeiten sind. Dann kann es gelingen, Diskriminierung erst gar nicht entstehen zu lassen.“
Link zur Umfrage:
https://wien.arbeiterkammer.at/service/studien/Gleichbehandlung/Diskriminierungserfahrungen_in_Oestereich.html
anonym
20.10.2019, 22:01
Die Ausgleichstaxe bringt meiner Meinung nach wenig, weil wenn ein Mensch mit Beeinträchtigung in einer Firma am 1. Arbeitsmarkt angestellt ist, dann meist nur, damit der Arbeitgeber ja keine Ausgleichstaxe bezahlen muss.
Das Arbeitsverhältnis kann oft sehr schlecht werden und der Arbeitnehmer mit Beeinträchtigung wird rausgemobbt mit aller Gewalt.
Oft heißt es dann, „hier ist der behinderte“ und das ist für ein gutes Arbeitsverhältnis nicht gerade förderlich.
Es soll inklusive Arbeitsplätze geben, welche von der Ausgleichstaxe bzw. Öffentliche Mittel finanziert werden, weil sonst wird sich immer ein Arbeitgeber damit rausreden können, warum man Menschen mit Beeinträchtigung einstellen soll, wenn man sie eh aufs Abstellgleis stellen kann?