AK zu Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2012-2020: Chance nützen!

In diesen Prozess müssen Behindertenverbände, Zivilgesellschaft und Sozialpartner einbezogen werden.

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Die AK begrüßt den Beschluss des Nationalen Aktionsplan (NAP) im Ministerrat. Österreich hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, für die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen Sorge zu tragen.

Der NAP ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und seine Umsetzung eine wichtige Aufgabe für die Politik und die Gesellschaft. Die zentrale Vision des NAP, nämlich eine inklusive Gesellschaft, geht über den bisherigen Ansatz einer Integration von Menschen mit Behinderungen hinaus. Dies erfordert ein effizientes Umsetzen.

In diesen Prozess müssen Behindertenverbände, Zivilgesellschaft und Sozialpartner einbezogen werden. Nur so ist gewährleistet, dass bei Nichterreichung der angepeilten Ziele rasche Korrekturen vorgenommen werden können. Geachtet werden soll auf eine Verbesserung der Datenlage im Hinblick auf die Arbeits- und Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen.

Unumgänglich ist auch die entsprechende budgetäre Dotierung. Jedenfalls muss verhindert werden, dass die Folgen der Finanzkrise auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen ausgetragen werden, fordert die AK.

Arbeitsmarkt als zentrale Instanz für Partizipation

Qualitativ hochwertige, kontinuierliche und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sind für Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung. Sie sind Voraussetzung dafür, dass sie selbstständig und selbstbestimmt ihren Lebensunterhalt aufbringen können. Insofern ist der Arbeitsmarkt eine der zentralen Instanzen für die gleichberechtigte Partizipation an der Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen sind deutlich schlechter in den Arbeitsmarkt integriert als Menschen ohne Behinderung, ihre Armutsgefährdung ist überdurchschnittlich hoch.

Besonderes Augenmerk muss daher auf die vorgesehene Evaluierung der Novelle des Behinderteneinstellungs-Gesetzes 2011 gelegt werden. Insbesondere die Auswirkungen der Neuerungen im Bereich des besonderen Kündigungsschutzes und der Ausgleichstaxe auf die Arbeitslosigkeit von begünstigten behinderten Menschen und das Einstellungsverhalten der Arbeitgeber müssen evaluiert werden.

Arbeitslosigkeit und Armut

Menschen mit Behinderungen, insbesondere Frauen, sind in überdurchschnittlich hohem Ausmaß von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen. Der NAP thematisiert beide Problembereiche. Ein wesentlicher Maßstab für die Bewertung des NAP wird sein, inwieweit es gelingen wird, diese beiden Problembereiche zumindest zu entschärfen.

Besondere Zielgruppen: Frauen und Jugendliche

Die Lebens- und Arbeitssituation von Frauen und Jugendlichen mit Behinderungen ist besonders schwierig und oftmals prekär. Es wird eine zentrale Aufgabe der Politik in den nächsten acht Jahren sein, die Situation von Frauen und Jugendlichen mit Behinderungen mittels einer diversifizierten Palette von Maßnahmen zu verbessern: von der Anhebung der Erwerbsquoten über die  Verbesserung der Bildungschancen bis hin zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch.   

Diskriminierung verhindern – Gleichstellung verwirklichen

Viele Betroffene wissen über ihre Rechte bei Diskriminierung nicht Bescheid. Es fehlt generell in breiten Kreisen an Wissen und Sensibilität gegenüber Diskriminierung. Die im NAP vorgesehenen Informationskampagnen und die Weiterentwicklung des Diskriminierungsschutzes werden daher begrüßt. Sowohl die Beratungserfahrungen der Arbeiterkammer als auch die durch das Sozialministerium  beauftragte Evaluierung der Behindertengleichstellungsgesetze bestätigen, dass ungelöste Probleme bestehen.

Durch eine Novellierung der Gesetze soll deren Behebung rasch erfolgen: zB Verankerung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen, Verbesserung des Rechtsschutzinstrumentariums, Erhöhung der Schadenersatzansprüche, Schaffung eines erzwingbaren Betriebsvereinbarungstatbestandes zur Verwirklichung der Gleichstellung in den Betrieben sowie das Sicherstellen der Gleichstellung im Bereich der Länder und Gemeinden.

Auch die Unternehmen sind gefordert, Gleichstellung in den Betrieben voranzutreiben. Untersuchungen der EU zeigen, dass Arbeitgeber, die Vielfalt leben und Arbeitnehmer ungeachtet ihres Geschlechts, des Alters, der Behinderung, der Herkunft, Religion oder Weltanschauung und der sexuellen Orientierung beschäftigen, davon profitieren: durch erhöhte Motivation in der Belegschaft, Respekt und Verständnis und durch ein gestiegenes Firmenimage.

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