AKNÖ-Präsident Markus Wieser: "Warten noch auf Gesetzesvorschlag"
Die AKNÖ nimmt die Ankündigung der Landesregierung erfreut zur Kenntnis, dass es Verbesserungen bei der Mindestsicherung im Bundesland geben soll. Nach einer heutigen Aussendung sollen Menschen mit Behinderung bei der Mindestsicherung nicht mehr benachteiligt werden. Diese Verbesserung müsse aber noch in einen Gesetzestext gegossen werden, sagt AKNÖ-Präsident Markus Wieser.
Die Familienbeihilfe soll in Niederösterreich nicht mehr auf die Mindestsicherung angerechnet werden. Das hat heute Soziallandesrätin Barbara Schwarz per Presseaussendung bekannt gegeben.
AKNÖ-Sozialrechtsexperte Josef Fraunbaum nimmt das erfreut zur Kenntnis: „Die bisherige Regelung hat Menschen mit Behinderung benachteiligt, die eine erhöhte Familienbeihilfe bekommen. Weil die Familienbeihilfe in Niederösterreich auf die Höhe der Mindestsicherung angerechnet wurde, hat das dazu geführt, dass Menschen mit Behinderung weniger Mindestsicherung bekommen haben“, erklärt der Experte.
„Dass die bisherige Vorgangsweise abgestellt werden soll, ist eine Erfüllung unserer Forderungen, die wir in schriftlichen Stellungnahmen Landesrätin Schwarz und in konstruktiven Gesprächen Landesrat Maurice Androsch übermittelt hatten“, zeigt sich AKNÖ-Präsident Markus Wieser erfreut. „Allerdings liegt noch kein Gesetzestext vor. Daher wissen wir nicht, wie die endgültige Regelung aussieht. Noch Ende letzten Jahres hat die Soziallandesrätin Schwarz in einem Brief an die AKNÖ erklärt, dass die Anrechnung der Familienbeihilfe keine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung darstelle. Feiern werden wir erst, wenn eine faire Regelung für Menschen mit Behinderung auch im Landtag beschlossen ist.“
Für eine faire und vor allem verfassungskonforme Regelung dürfte vor allem der Fehler des jüngsten Reformversuchs im Oktober nicht gemacht werden, warnt AKNÖ-Experte Fraunbaum: „Bei der damaligen Gesetzesnovelle hat man für Menschen mit Behinderung einfach einen niedrigeren Richtsatz bei der Mindestsicherung beschließen wollen als für Menschen ohne. Das darf diesmal nicht wieder passieren.“
Eine koordinierte Aktion der AKNÖ gemeinsam mit Behindertenvertretungsorganisationen hatte damals die verfassungswidrige Novelle in letzter Minute verhindert.