AKNÖ-Vizepräsidentin Brigitte Adler: Rauf mit der Ausgleichstaxe

Weniger Jobs für Menschen mit Behinderung: nur jeder 5. Betrieb kommt Einstellungspflicht nach

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Immer mehr Menschen mit Behinderung sind arbeitslos und das trotz Lockerung des Kündigungsschutzes im Jahr 2011.

„Anstatt ihrer Einstellungspflicht nachzukommen, zahlen viele Unternehmen lieber die Ausgleichstaxe. Dem muss mittels einer empfindlichen Erhöhung endlich ein Ende gesetzt werden“, fordert AKNÖ-Vizepräsidentin Brigitte Adler.

Gut ein Drittel aller begünstigt Behinderten in Niederösterreich sind nicht erwerbstätig, Tendenz steigend. Auf der anderen Seite kommt nur jeder fünfte Betrieb seiner Einstellungspflicht nach. Mehr als 6.000 Pflichtstellen sind zurzeit unbesetzt.
„Der erhöhte Kündigungsschutz, mit dem die meisten Betriebe argumentieren, ist bestenfalls eine Ausrede dafür, Menschen mit einer Behinderung einfach keine Chance geben zu wollen“, sagt Adler.
Tatsächlich enden in Niederösterreich neun von zehn der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung mit einer Rückziehung des Antrags. Sprich, in der Regel kommt es zwischen betroffenen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen zu einer einvernehmlichen Lösung.

Wenn die Unternehmen lieber die Ausgleichstaxe zahlen, dann könne das nur heißen, dass sie offensichtlich zu gering sei. Deshalb sei es höchst an der Zeit, unsere Forderung nach einer Anhebung auf 1.500 Euro umzusetzen. Derzeit liegt die Höhe der zu leistenden Ausgleichstaxe je nach Größe des Betriebs zwischen 248 und 370 Euro.

Neben der Anhebung der Ausgleichstaxe (im Jahr 2013 zahlten die Betriebe in Niederösterreich insgesamt über 22 Millionen Euro) fordert die AKNÖ angesichts der aktuellen Tendenz weitere Maßnahmen:

  • Die Wiedereinführung der Regelungen zum Kündigungsschutz auf Stand vor der Novelle im Jahr 2011, also erhöhter Kündigungsschutz bereits ab dem siebten Monat des Arbeitsverhältnisses
  • Die Erweiterung des Kreises jener Betriebe mit Beschäftigungspflicht von begünstigt Behinderten. Derzeit gilt diese ab 25 Beschäftigten, diese Vorgabe muss auf 20 Beschäftigte herabgesetzt werden.
  • Rückführung der Integrationsbeihilfe zum Sozialministerium.
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