In Niederösterreich liegt die Arbeitslosigkeit für behinderte Menschen bei knapp 30 Prozent.
Die Arbeitslosigkeit der nichtbehinderten ArbeitnehmerInnen betrug im Jänner nach nationaler Berechnung 8,3 Prozent. Angesichts dieses krassen Unterschiedes fordert AKNÖ-Präsident Josef Staudinger ein Umdenken.
In Niederösterreich gibt es derzeit rund 14.000 begünstigte Behinderte. Begünstigt bedeutet: Ihr Behinderungsgrad beträgt mindestens 50 Prozent, ihre Leistungsfähigkeit liegt aber über 50 Prozent. Jeder Dritte von ihnen ist arbeitslos. Ab 25 DienstnehmerInnen muss laut Gesetz ein „begünstigter Behinderter“ eingestellt werden. Aber mit der „Ausgleichstaxe“ kann sich ein Betrieb von dieser Verpflichtung freikaufen. Pro Monat kostet die Nichteinstellung eines Behinderten 209 Euro Ausgleichstaxe, hochgerechnet auf 14 Monatsgehälter sind das sogar nur 179,14 Euro.
Vorbild ist Land Oberösterreich Im Ausgleichstaxfonds befanden sich 2006 rund 14 Millionen Euro, die niederösterreichische Betriebe bezahlt haben. Auch das Land Niederösterreich kommt als Dienstgeber seiner Einstellungspflicht nur zu 87 Prozent nach. Vorbild ist hier das Land Oberösterreich, das die Quote mit 187 Prozent sogar bei weitem überschreitet.
„Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Um sie zu verbessern, muss sich auch unser Bewusstsein ändern. Das ist hoch an der Zeit angesichts der Tatsache, dass 1920 das erste Behinderteneinstellungsgesetz – damals hieß es Invalideneinstellungsgesetz – formuliert wurde. Eine Anhebung der Ausgleichstaxen und eine Förderung von Betrieben, die Behinderte einstellen, können nur Begleiterscheinungen sein. Behinderte Menschen einzustellen muss zur Selbstverständlichkeit werden und das Land sollte hier rasch zum Vorbild werden und nicht hinter anderen Bundesländern nachhinken“, sagt AKNÖ-Präsident Josef Staudinger.
Kurt Maier, ZBVP,
01.05.2007, 21:36
@Elfried… Menschen mit Behinderung, welche bei der Stadt Graz beschäftigt sind (Einstellungspflicht 140, jedoch weit über 400 begünstigte Behinderte beschäftigt) haben weniger Krankenstände als beschäftigte Beamte sowie Vertagsbedienstete – das heißt „Menschen mit Behinderung – sind die verläßlicheren MitarbeiterInnen“ und der besondere Kündigungsschutz muss in der derzeitigen Form aufrecht bleiben!
Alexandra,
27.04.2007, 11:02
@Elfriede … In der Probezeit ist der Kündigungsschutz ohnehin noch nicht aktiv, da können beide – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – das Dienstverhältnis ohne Angaben von Gründen kündigen. Problematisch wirds nach 6 Monaten.
Egger Elfriede,
27.04.2007, 09:37
Damit sich der Anteil der Behinderteneinstellung erhöht, sollten diese den gleichen Kündigungsschutz wie jeder andere AN auch haben. Man kann zwar nicht alle in einen Topf werfen aber der Arbeitgeber stellt AN ein weil er eine Arbeit erledit haben will und nicht weil er jemand braucht der nach der Probezeit permanent im Krankenstand, im Urlaub und anschliessend auch noch in Zeitausgleich und Pflegeurlaub ist.
Josef F. Datzinger,
07.03.2007, 17:05
Werte Verantwortliche in NÖ, haben wir nicht als grösstes Bundesland einen solchen „SOZIALEN RÜCKSTAND“ notwendig? Ich möcht in dem Bereich auch wieder stolz auf NÖ sein können!
Gerhard Lichtenauer, NÖ,
01.03.2007, 14:31
Nicht nur, was oben beschriebene Misere betrifft, ist die NÖ-Landespolitik kein Ruhmesblatt. Im Bildungs- und Behindertenwesen wird Integration noch immer mit Absonderung und Internierung verwechselt. Auch bezüglich Hilfen für Menschen mit Unterstützungsbedarf weht ein frostiger Wind durchs Land. Zuständige Landespolitiker träumen noch immer vom Wohlfühlcharakter in sogenannten „Heimen“ oder „Wohngemeinschaften“ und buttern hunderte Millionen in ein zum Tode verurteiltes, menschenrechtswidriges institutionelles System. Niederösterreich – bitte aufwachen!