aktion leben: Änderung des Schadenersatz-Rechtes weiterhin notwendig

aktion leben begrüßt die Initiative von Justizministerin Bandion-Ortner, für das Problem der Schadenersatzzahlungen für die unerwünschte Geburt behinderter Kinder legistische Lösungen zu finden.

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„Das gestrige ExpertInnengespräch im Justizministerium zeigte, dass wir auf mehreren Ebenen handeln müssen“, erklärt Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin der aktion leben österreich: auf der rechtlichen, der gesellschaftspolitischen sowie der medizinischen und familienpolitischen Ebene, wenn es um Beratung rund um Pränataldiagnostik geht.

Kronthaler bekräftigt daher die Forderung nach einer Änderung im Schadenersatz-Recht, die unbedingt mit der vielfältigen Unterstützung für Menschen mit Behinderung im Sinn der Inklusion verbunden sein muss. Dafür haben sich auch im Rahmen der Parlamentarischen Bürgerinitiative „Mit Kindern in die Zukunft“ der aktion leben fast 64.000 Personen namentlich eingesetzt.

Schadenersatz nur bei Fehlleistungen

Schadenersatz in Zusammenhang mit der Geburt eines behinderten Kindes soll nur dann bestehen, wenn durch eine vorsätzliche oder fahrlässige ärztliche Fehlleistung eine Behinderung herbeigeführt oder verschlimmert oder deren Heilung oder Linderung nicht erreicht wurde. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen eines unterlassenen Schwangerschaftsabbruches soll nicht mehr möglich sein.

„In der Diskussion wurde klar, dass es auch Regelungen für den Fall braucht, wenn sich Eltern aufgrund eines Diagnosefehlers nicht auf die Behinderung ihres Kindes einstellen können oder ihnen auf andere Weise durch mangelnde Information Schaden zugefügt wird“, berichtet Kronthaler.

OGH-Urteile: einige Eltern begünstigt, viele benachteiligt

Die bisherigen Urteile haben zwar die klagenden Eltern finanziell begünstigt, anderseits aber große Ungerechtigkeiten geschaffen: „Eltern behinderter Kinder, deren Beeinträchtigung vorgeburtlich nicht erkannt werden konnte, deren Behinderung nach der Geburt entstand oder die ihre Kinder einfach angenommen haben, so wie sie geboren wurden, sind durch die Urteile des OGH klar benachteiligt“, hält Kronthaler fest.

Kinder mit Behinderung: Inklusion muss selbstverständlich werden

Eine Änderung im Schadenersatz müsse zudem eng mit der vielfältigen und solidarischen Unterstützung für Kinder mit Behinderungen und ihre Angehörigen einhergehen, fordert Kronthaler. „Damit meinen wir materiellen Ausgleich für den Mehraufwand, der durch die Betreuung behinderter Kinder entsteht, vor allem aber auch strukturelle Veränderungen, die Menschen mit Behinderung in Bezug auf Bildung, Arbeit und im öffentlichen Raum ein selbstverständliches Mitleben gewährleisten.“

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