aktion leben: Am Verbot der Sterbehilfe ist festzuhalten!

Der unabhängige Verein aktion leben österreich regt dringend an, den Aspekt eines würdigen Lebens bis zuletzt in die Entscheidungsfindung des Verfassungsgerichtshofs einzubeziehen. Dieser verhandelt am 24. September über eine Lockerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe und des Verbots der Mitwirkung am Suizid.

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aktion leben österreich bekräftigt in ihrer Stellungnahme zum laufenden Verfahren G 139/2019 (Tötung auf Verlangen, Beihilfe zum Suizid), in Österreich die Palliativ- und die Hospizbetreuung weiter auszubauen und am Verbot der Sterbehilfe festzuhalten.

Darüber waren bereits 2015 in der parlamentarischen Enquetekommission „Würde am Ende des Lebens“ alle Parteien auf Basis der angehörten über 200 ExpertInnen übereingekommen.

Palliativ-Einrichtungen und Hospize ausbauen

„Palliativ-Einrichtungen und Hospize zeigen uns, wie der Wunsch zu sterben auf menschenwürdige und menschengerechte Weise beantwortet werden kann. Eine humane Gesellschaft investiert daher in diese Einrichtungen sowie in Pflege und Betreuung, anstatt aktive Sterbehilfe zuzulassen“, sagt Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin der aktion leben österreich.

Auch die Aussagen vieler Betroffener und vor allem von PalliativmedizinerInnen zeigten, dass der Sterbewunsch oft durch Schmerzen, Einsamkeit und Perspektivenlosigkeit entsteht.

Dieses Schmerzempfinden könne durch Palliativmedizin stark reduziert und in Extremfällen auch genommen werden. Damit sei zumeist eine Willensänderung hin zum Leben der Betroffenen bemerkbar, so aktion leben in ihrer Stellungnahme.

Druck auf behinderte und ältere Menschen steigt

aktion leben weist darauf hin, dass von einer Aufhebung der aktuellen Regelung behinderte und ältere Menschen besonders betroffen wären. Beispielsweise ist ein häufiger Grund des Sterbewunsches in den Niederlanden, niemandem zur Last fallen zu wollen.

Es entstehen das Gefühl und der Druck, sich rechtfertigen zu müssen, Pflege in Anspruch zu nehmen oder überhaupt noch am Leben zu sein.

Geschäft mit dem Tod verhindern

Entschieden stellt sich aktion leben gegen eine geschäftsmäßig organisierte Beihilfe zum Suizid. „Wenn es um Themen wie Leben und Tod geht, haben wirtschaftliche Interessen nichts verloren. Hier ist vielmehr humanitäres Denken gefragt“, so Kronthaler.

Dabei seien die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht geeignete Ansatzpunkte, um die Wünsche und die Selbstbestimmtheit der Menschen in medizinischen Belangen sicherzustellen. Diese gelte es weiterzuentwickeln.

Aktuelle Situation

Die Tötung auf Verlangen und die Beihilfe zum Suizid sind in Österreich durch die §§ 77 und 78 StGB unter Strafe gestellt. Beides ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen. 

In den aktuellen Anträgen zur Aufhebung der derzeitigen Regelungen wird argumentiert, dass Menschen zum Leiden gezwungen werden und Hilfe im Ausland annehmen müssten, Letzteres unter Strafandrohung für deren Helfer.

aktion leben unterstützt die Webseite www.lebensende.at des Instituts für Ehe und Familie (IEF) zu diesem Thema. Auf dieser kann online für den Erhalt des österreichischen Konsenses zur Fragen am Lebensende unterzeichnet werden.

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10 Kommentare

  • Noch eine Anmerkung:
    man verlege die Handlung mal auf einen Bauernhof:
    Der Landwirt sieht, dass es mit der Rind, Schwein, Schaf zu Ende geht, im Laufe der Nacht wird es verenden. Das Tierschutzrecht verlangt vom Bauern den Gnadentot zu gewähren.
    Ich werde aber aus „Human Gründen????“ bis zum letzten qualvollen Atemzug mit meinem Leiden allein gelassen. Ach so stimmt ja gar nicht, jemand hält meine Hand. Und wir beide wünschen uns ich wäre ein Schwein, Rind oder Pferd.

  • Hallo Frau Krontaler,
    Ein „sehr geehrte“ kommt mir leider nicht über die Lippen.
    Ich leide an COPD, habe noch 3-5 Jahre Lebenserwartung und am Ende steht der Erstickungstot.
    Wenn bei Ihnen Menschenwürde und menschengerechter Tod an oberster Stelle steht, warum verlangen sie dann von mir, dass ich verende wie ein Viech.
    Warum soll es mir nicht möglich sein, das letzte halbe Jahr einfach abzukürzen.
    Da ich selbst dann nur noch wenig handlungsfähig bin, brauche ich Hilfe. Ich möchte aber nicht, dass einer meiner Verwandten dafür bestraft wird, dass er mir der Umsetztung meines erklährten Willens hilft.

  • was seid ihr hinterhältig und verlogen. Mehr Hospiz und mehr Palliativmedizin? Es gibt ja heute schon nicht genug Geld und Personal für bestehende Einrichtungen. Wieviel bekommt ihr Gottesfürze von der Pharmaindustrie und der Krankenhaus-Mafia damit ihr Qualen verlängert?
    Jedes Tier hat mehr Rechte als ein Mensch.

    • Um Geschäfte geht es auf beiden Seiten, also kann das Argument, genau wie die Menschenwürde, die ja auch beide Seiten für sich beanspruchen, vernachlässigt werden.

  • Die Staaten, die der, von mir so bezeichneten, konservativen Sterbehilfe debatte folgend Ausnahmen zugelassen haben, mussten diese Ausnahmen nach und nach lockern oder ganz aufgeben. Die Befürworter vorfolgten erstens widersprüchliche Ziele: Der Sterbewillige muss fast tot sein, geistig aber jung, hell und klar wie ein schöner Frühlingsmorgen im Mai.
    Es kann zweitens nicht Aufgabe des Staates sein zu entscheiden, wer genug gelitten hat und wer nicht.
    In einem Rechtsstaat kann niemand zum Weiterleben gezwungen werden, ein kerngesunder 20jähriger genauso wenig wie ein 90-jähriger Krebskranker im Terminalstadium.
    Daher muss die Sterbehilfe grundsätzlich erlaubt und nur ausnahmsweise verboten werden, etwa wenn begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Sterbewunsches bestehen, eingeschränkte Geschäftsfähigkeit asf.

  • Es gibt aber auch ein wirtschaftliches Interesse das Leiden dahinsterbender Menschen künstlich in Pflegeheimen und Spitälern zu verlängern, wo Menschen unter unwürdigen Umständen dahinsiechen. Das habe ich bei meiner Großmutter erlebt, die wäre lieber zu Hause gestorben!
    Es hat alles seine zwei Seiten.
    Lebe in einem kleinen Ort mit kommerziell geführtem Pflegeheim. In keinster Weise in Ortsleben integriert. Nicht einmal Grünraum, alles mit den Autos verstellt. Die meisten Menschen kommen nur noch mit dem sprichwörtlichen Sarg raus. Das ist die Restverwertung des Menschen, das über das ganze Leben Ersparte wird dann von der Befürsorgungsindustrie verbraucht …
    Sterbehilfe sollte natürlich auf echte medizinische Notfälle beschränkt bleiben.
    Auch die Palliativmedizin kann als sanfte Sterbehilfe gewertet werden!

  • ich denke nicht im Sinne eines „entweder oder“ Ausbau der Palliativmedizin oder Akzeptanz des Sterbewillens, sondern um ein „sowohl als auch“

  • Hier nur zu einem „Argument“:

    „Wenn es um Themen wie Leben und Tod geht, haben wirtschaftliche Interessen nichts verloren. Hier ist vielmehr humanitäres Denken gefragt.“ (Mag. Martina Kronthaler)

    Naiv, unrealistisch, infam: Den Vertretern echter Nächstenliebe, die aufgrund der geltenden menschenrechtswidrigen Gesetzeslage in Österreich noch gar nicht helfen, geschweige denn sich in Sterbehilfevereinen organisieren können, wird – projizierend – vorgeworfen, geldgierige Geschäftemacher zu sein.
    Diese absurde Unterstellung soll (aus welchen Gründen eigentlich???) überdecken, dass schon seit langer Zeit und bis heute enorme Geschäftsinteressen in Zusammenhang mit unserer letzten Lebensphase verfolgt werden (z. B. durch Big Pharma).
    In Letzterem sehe ich jedoch grundsätzlich nichts Verwerfliches, es sei denn, dass die Behandelnden gegen den Willen des Individuums (!) in den natürlichen Verlauf eingreifen und unermüdlich sein / ihr Vegetieren respektlos, anmaßend und profitproduzierend verlängern.

  • Trotz Palliativmedizin und einer – nicht immer vorhandenen – Möglichkeit der Unterbringung in einem Hospitz gibt es Situationen im Leben eines Menschen, in denen dieser einfach nicht mehr will. Die Gründe dafür sind weder zu hinterfragen noch einzufordern und schon gar nicht zu bewerten.
    Der freie Wille einer jeden Person steht absolut über staatlichen Wünschen. Wenn jemand trotz aller Angebote sterben möchte, so muss das zulassen! Alles andere ist eine Entmündigung.

    • Gratulation zu Ihrem hervorragenden Kommentar – Frau Lisa Meitner!