aktion leben: Eine Chance für Kinder mit Down-Syndrom

Anlässlich Down-Syndrom-Tages fordert aktion leben mehr Augenmerk auf die Begleitung werdender Eltern im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik

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„Wir wollen, dass Kinder mit Down-Syndrom eine Chance haben. Eltern dürfen nicht allein gelassen werden“, fordert aktion leben-Generalsekretärin Mag. Martina Kronthaler. Im neuen Mutter-Kind-Pass soll daher nicht nur über Pränataldiagnostik, sondern auch über das unabhängige Beratungsangebot dazu informiert werden.

„Kinder mit Down-Syndrom verdienen es, dass mit dem Bluttest (NIPT), der vorgeburtlich chromosomale bzw. genetische Auffälligkeiten finden kann, sehr sorgsam umgegangen wird“, betont Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben. „Wir beobachten einen marktgetriebenen Prozess, ein Schaffen von Nachfrage, ohne Reflexion darüber, was hier überhaupt passiert.“

Betroffene Paare nicht allein lassen 

„Wir brauchen ganz dringend zweierlei: Erstens ein Nachdenken über die Praxis der vorgeburtlichen Untersuchungen. Wohin soll die Reise mit zunehmenden diagnostischen Möglichkeiten gehen? Und zweitens müssen wir uns den Beratungs- und Entscheidungsprozess genauer ansehen. Betroffene Paare haben wenig Raum, über die Aussagekraft von vorgeburtlichen Tests und über weitere Schritte nachzudenken“, beobachtet Kronthaler.

„Um persönliche Fragen zu reflektieren, gibt es spezialisierte psychosoziale Beratung, die aber zu wenig bekannt ist. „Was will ich wissen? Warum will ich das wissen? Das sind keine  medizinischen Fragen, wenn es keine Therapien gibt. Es sind vielmehr Fragen der persönlichen Werthaltung und des gesellschaftlichen Umfeldes“, betont Mag. Martina Kronthaler.

Info über Beratung in Mutter-Kind-Pass

aktion leben bietet Beratung und Begleitung bei der Entscheidung für oder gegen Pränataldiagnostik an, begleitet Frauen und Paare in der Wartezeit auf die Testergebnisse und nach einem auffälligen Befund. In ganz Österreich gibt es Beratungsangebote durch spezialisierte Familienberatungsstellen, auf die verpflichtend hingewiesen werden sollte.

„Dieses Angebot muss den Frauen und Paaren bekannt gemacht werden. Am sinnvollsten ist es natürlich, wenn diese Information zugleich mit jener über das diagnostische Angebot erfolgt. Im Mutter-Kind-Pass sollte verpflichtend auf Diagnostik wie auch auf das unabhängige Beratungsangebot dazu hingewiesen werden“, so Kronthaler.

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