Unabhängige Fachaufsicht Inklusion übergibt Zeugnis
Am 19. September 2014 erhielt in Innsbruck die erste Schule ein Zeugnis der unabhängigen Fachaufsicht Inklusion. (Siehe Fotos der Fachaufsicht)
Diese Fachaufsicht beurteilt, wie weit eine Schule auf dem Weg zu einer Schule für alle Kinder ist.
Es werden folgende Pflichtgegenstände beurteilt:
- Gibt es Integrationsklassen?
- Gibt es LehrerInnen mit Behinderungen?
- Gibt es SchulhelferInnen?
- Ist die Schule für RollstuhlfahrerInnen zugänglich?
- Gibt es integrative Nachmittagsbetreuung?
Darüber hinaus ist folgendes Wahlfach zu beurteilen:
- Arbeitet die Schule mit dem Index für Inklusion?
Unabhängige Fachaufsicht Inklusion
Mitglieder der unabhängigen Fachaufsicht Inklusion sind folgende Personen: Mag.a Patrizia Egger, Mag.a Petra Flieger, Mag.a Christine Riegler, Ernst Schwanninger und ao. Univ.Prof.i.R. Dr. Volker Schönwiese.
Alle fünf sind ausgewiesene ExpertInnen in Fragen der schulischen und gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Behinderungen.
Neue Sonderschule in Innsbruck
Ausgangspunkt für die Initiative Fachaufsicht Inklusion ist die Eröffnung einer neuen Sonderschule in Innsbruck – die Schule am Inn. Obwohl der Gemeinderat der Stadt Innsbruck vor vier Jahren den Ausbau der schulischen Integration von Kindern mit Behinderungen beschlossen hat, gibt es dafür bis jetzt kein Konzept und die neue Schule am Inn ist eine reine Sonderschule.
Dem Nicht-genügend in der Beurteilung der Fachaufsicht entgeht sie vor allem durch die gute Barrierefreiheit für RollstuhlfahrerInnen, die Gesamtnote ist Genügend.
Hier die Noten im Detail:
Integrationsklassen: 0 (= nicht genügend)
LehrerInnen mit Behinderung: nicht bekannt (= nicht beurteilbar)
SchulhelferInnen: ja (= sehr gut)
Barrierefreiheit für RollstuhlfahrerInnen: ja (= sehr gut)
integrative Nachmittagsbetreuung: nein (= nicht genügend)
Arbeit mit dem Index für Inklusion: nein (= nicht genügend)
Die Aktion
Die Fachaufsicht Inklusion wird von nun an ca. einmal im Monat für eine Pflichtschule im Raum Innsbruck und Umgebung ein Zeugnis ausstellen. Ein kurzer Bericht darüber wird an die zuständigen PolitikerInnen und VertreterInnen der Schulbehörde geschickt. Dieser Bericht wird jeweils ein paar Tage später auf BIZEPS-INFO veröffentlicht.
Neues Jugendzentrum nicht barrierefrei zugänglich
Nachdem die Fachaufsicht das Zeugnis im Briefkasten der Sonderschule am Inn deponiert hatte, bemerkte sie, dass im Untergeschoss der Schule soeben ein neues Jugendzentrum der Stadt Innsbruck seine Räumlichkeiten bezogen hat.
Es war der Fachaufsicht Inklusion nicht möglich, das Jugendzentrum zu besuchen, weil dieses für RollstuhlfahrerInnen nur über den Aufzug der Sonderschule zugänglich ist. Am 19. September 2014. hatte im Jugendzentrum niemand einen Schlüssel, weder für die Schule noch für den Aufzug.
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz definiert Barrierefreiheit folgendermaßen: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen ( ), wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Die Zugangssituation beim neu eingerichteten Jugendzentrum in der Schule am Inn ist für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung daher als diskriminierend zu beurteilen und hätte so nicht gestaltet werden dürfen.