Aktuelle Aussprache im Sozialausschuss

15a-Vereinbarungen-Sozialbetrteuungsberufe, Behinderte, Schwerarbeiter

Parlament
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Drei Themenbereiche standen in der heutigen aktuellen Aussprache zur Diskussion: 15a-Vereinbarungen über die Sozialbetreuungsberufe, die Behindertenproblematik unter Berücksichtigung der Arbeitsassistenz und die Schwerarbeiterregelung.

Vorerst gelangte der Bereich der Sozialbetreuungsberufe zur Diskussion. Abgeordneter Walter Tancsits (ÖVP) wies darauf hin, dass man nicht daran denke, den Ländern Kompetenzen wegzunehmen, sondern man wolle eine Koordinierung erreichen. Die Sozialbetreuungsberufe sollen zusammengeführt und nicht vereinheitlicht werden. Seine Fragen betrafen die Träger der künftigen modularen beruflichen Ausbildung und eine etwaige Verankerung der Möglichkeit, durch zusätzliche Schulungen einen Berufsumstieg zu erreichen.

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP) wollte wissen, weshalb Wien noch keine Stellungnahme abgegeben habe.

Von Abgeordneter Erika Scharer (SPÖ) wurde die gesetzliche Verankerung der Sozialberufe begrüßt, sie befürchtete aber, dass fachlich hochwertige Tätigkeiten mit Hilfstätigkeiten vermischt werden. Konkret wollte sie wissen, welche Budgetvorsorge für die schulische und kursmäßige Ausbildung und für Nachschulungen getroffen wird und wer die Mittel für die Ausbildung der Betreuer zur Verfügung stelle.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (FPÖ) fragte, aus welchen Gründen diese Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern beabsichtigt werde.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (GRÜNE) bemängelte, dass in die Verhandlungen über den Vereinbarungsentwurf die Behinderten nicht eingebunden gewesen seien, und strich heraus, dass die Behinderten mit der Vorlage nicht zufrieden sein können, werde doch die persönliche Assistenz nicht geregelt.

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ) sprach das in letzter Zeit aufgetretene Lohndumping an und forderte eine gesetzliche Regelung, dass die in diesem Beruf Tätigen entsprechend entlohnt werden. Eine solche Bestimmung sei auch notwendig, weil man gut ausgebildete Leute brauche.

Bundesminister Herbert Haupt machte darauf aufmerksam, dass es derzeit in diesem Bereich unterschiedliche Träger, unterschiedliche Rahmenbedingungen und unterschiedliche Berufsbilder gebe. Das habe dazu geführt, dass z.B. jemandem, der eine Berufsausbildung in Salzburg absolviert hat, diese Ausbildung in Kärnten nicht erkannt wurde. Er, Haupt, habe sich auch geweigert, entsprechenden grenzübergreifenden Übereinkünften mit Tschechien, der Slowakei und Slowenien die Zustimmung zu geben. Mit Minister Bartenstein sei vereinbart, dass im Rahmen des AMS Arbeitslose, die Interesse an dem Pflegeberuf haben und um das 40. Lebensjahr sind, in den Pflege- und Betreuungsberuf umgeschult werden können. Dieser Schritt werde in einer 15a-Vereinbarung umgesetzt.

Wir brauchen keine neuen Träger und keine neuen Akademien, sagte der Ressortleiter, sondern die, die Erfahrung haben, sollen eingesetzt werden. In der letzten Sozialreferentenkonferenz in Wien haben die Bundesländer eine Vorgangsweise vorgeschlagen; Wien habe um eine Äußerungspflicht von 6 Wochen gebeten, weil Dr. Pittermann wusste, dass sie ihr Amt verlassen werde, und auch Kärnten. In der Zwischenzeit sei die Äußerung des Landes Kärnten eingetroffen und sei mit den Überlegungen der anderen Länder kompatibel, so Haupt. Der Bund werde für die Ausbildung und die Ausbildungscurricula zuständig sein, Ländersache werden weiterhin die kollektivvertraglichen Verhandlungen und Absicherungen bleiben.

Zu der Äußerung des Ressortchefs, die Arzneimittelgabe werde auf Heimhelferinnen übertragen, meinte GRÜNE-Abgeordnete Theresia Haidlmayr, diese sollte nicht der ärztlichen Verantwortung entzogen werden. Dieser Meinung schloss sich auch ihr Fraktionskollege Karl Öllinger an.

Die Fragerunde zum Behinderten-Thema leitete Abgeordnete Theresia Haidlmayr (GRÜNE) mit ihrer Wortmeldung ein. So bemängelte sie, dass die Behinderten mit ausgegliedertem Personal „zwangsbeglückt“ werden und sich somit nicht mehr ihre Assistenzen aussuchen können. Auch war sie nicht damit einverstanden, dass die Arbeitsassistenz auf die Pflegestufen 5 bis 7 eingeschränkt bleibe.

Abgeordnete Christine Lapp (SPÖ) sprach den Rechnungshofbericht und die Förderungsmaßnahmen zur Integration behinderter Jugendlicher in den Arbeitsmarkt an und will das Gleichstellungsgesetz aus seinem „Dornröschenschlaf“ holen.

Laut Abgeordnetem Maximilian Walch (FPÖ) sei die Arbeitsassistenz für die Behinderten wichtig; deshalb richtete er an Minister Haupt die Frage, wer eine persönliche Assistenz in Anspruch nehmen könne.

Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) begrüßte die Initiative, zumal Handlungsbedarf in Richtung gut ausgebildete MitarbeiterInnen gegeben sei. Durch bessere Rahmenbedingungen werde den Mitarbeitern mehr Sicherheit und Chancen geboten. Als gut stufte sie die Werbung im ORF für die Pflegeberufe ein. Ein besonderes Anliegen war ihr das Bundesgleichbehandlungsgesetz.

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ) hinterfragte den Status der Behindertenvertrauenspersonen.

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) erkundigte sich danach, wer die Qualitätskriterien erarbeite und ob Projektträger und behinderte Menschen in die Beratungen einbezogen sind.

Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (ÖVP) strich die Bedeutung der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz hervor und hinterfragte deren Umsetzung. Eine weitere Frage betraf den Diskussionsstand über das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz.

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ) wies darauf hin, dass immer weniger Privatwirtschaftsbetriebe bereit seien, Behinderte aufzunehmen; dadurch komme den geschützten Werkstätten, die aber zunehmend in finanzielle Probleme geraten, eine große Bedeutung zu. – Gedenkt man etwas zu tun, um solche Betriebe abzusichern?

Bundesminister Herbert Haupt plädierte dafür, die Position der Behindertenvertrauenspersonen aufzuwerten. Die Bereitschaft der Privatwirtschaft, Behinderte einzustellen, sei nicht schlechter geworden, hob er hervor.

Für die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz muss die Pflegestufe 5 gegeben sein; diese sei aber auch in den Pflegestufen 3 und 4 möglich, sofern dies gerechtfertigt sei.

Die geschützten Werkstätten sehen wie „moderne Wirtschaftsbetriebe“ aus, sagte Haupt weiter, verwies darauf, dass manche Betriebe umgebaut werden und behinderte Menschen ein Recht darauf haben, dass ihnen der Bund oder eine Gebietskörperschaft einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Aufgrund der Konkurrenzsituation habe man den geschützten Werkstätten die Stützung von 15 % weggenommen. Meine Ziel ist es, sagte Haupt, behinderte Menschen in „normale Wirtschaftsbetriebe“ zu bringen.

Das Bundesgleichstellungsgesetz befinde sich derzeit in der Vorbegutachtung. Eine Verfassungsbestimmung, wonach der Bund die Kompetenz erhalten solle, wurde von allen neun Bundesländern abgelehnt, aber sie haben den Weg einer 15a-Vereinbarung gut geheißen.

Die Anerkennung der Gebärdensprache sei gemäß Art. 8 B-VG vorzunehmen; Gespräche laufen, teilte Haupt der Abgeordneten Lapp mit.

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