Ein Däne hatte wegen seiner Entlassung geklagt. Der stark übergewichtige Mann wurde nach 15 Jahren von seinem Arbeitgeber gekündigt.
Der Mann arbeitete als Tagesvater in einer dänischen Gemeinde und war während der gesamten Zeit stark übergewichtig. Als ihn die Gemeinde als Arbeitgeber kündigte, wurde das nicht mit seiner Adipositas begründet, sondern damit, dass der Bedarf für Kinderbetreuung zurückgegangen sei. Der Mann brachte die Kündigung jedoch mit seinem starken Übergewicht in Verbindung.
Dänemark ruft EuGH an
Deshalb hat er seinen Fall wegen Diskriminierung vor ein dänisches Gericht gebracht. Dieses wiederum hat den Europäischen Gerichtshof angerufen, um zu überprüfen, ob Adipositas eine Behinderung sein kann und damit durch die Gleichbehandlungsrichtlinien geschützt ist.
Mit seiner Entscheidung legt sich der EuGH fest, dass Adipositas durchaus als Behinderung eingestuft werden kann, wenn „ die Adipositas des Arbeitnehmers, wenn sie unter bestimmten Umständen eine Einschränkung mit sich bringt, ( ) die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben ( ) hindern kann, und ( ) wenn diese Einschränkung von langer Dauer ist “
Jetzt müssen nationale Gerichte entscheiden
Die Gerichte in Dänemark haben nun die Aufgabe zu entscheiden, ob sie in konkretem Fall Adipositas als Behinderung einstufen. (Folgen Sie diesem Link, um das Urteil zu lesen.)