41. Woche 2026 – Austellung „Rechte statt Almosen!“
Die Ausstellung „Rechte statt Almosen“ zeigt 100 Jahre Behindertenbewegung in Österreich zeigt und die Bemühungen für Rechte und gesellschaftliche Teilhabe …
Gemäß § 5 der Bestattungsanlagenordnung für die Wiener städtischen Friedhöfe wurde festgelegt, dass alle Friedhöfe der Stadt Wien am 1. und 2. November 2005 in der Zeit von 7 bis 18 Uhr geöffnet sind.
Die Verwendung von Fahrzeugen jeder Art ist nur mit Zustimmung der Verwaltung der Wiener städtischen Friedhöfe zulässig.
Am 1. November ist die Einfahrt mit Fahrzeugen jeder Art in alle Wiener städtischen Friedhöfe grundsätzlich nicht gestattet.
Für behinderte Personen gibt es am Wiener Zentralfriedhof jedoch die Ausnahmeregelung, dass am 1. November beim Tor 11 die Einfahrt unter Vorlage eines Behindertenausweises gemäß § 29 b – STVO gestattet wird.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Die Ausstellung „Rechte statt Almosen“ zeigt 100 Jahre Behindertenbewegung in Österreich zeigt und die Bemühungen für Rechte und gesellschaftliche Teilhabe …