Alles tun, damit Erwachsenenvertretung gar nicht erst notwendig wird

Volksanwalt Achitz: Unterstützerkreise endlich umsetzen – Erwachsenenvertretung darf kein Kriterium für Aufnahme in Wohneinrichtungen sein!

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Volksanwaltschaft / Photo Simonis

„Dass es nun wieder notwendig geworden ist, dass Rechtsanwält*innen und Notar*innen verstärkt Erwachsenenvertretungen übernehmen müssen, zeigt den großen Handlungsbedarf der Länder und Gemeinden bei der Prävention“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz

Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen wie Unterstützungskreise gibt es oft nicht. Selbstbestimmung sollte aber so weit wie möglich gefördert werden. Eine Erwachsenenvertretung darf nur das allerletzte Mittel sein.

Die Zahl der Erwachsenenvertretungen dürfte auch dadurch unnötig in die Höhe getrieben werden, dass Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, aber auch Alten- und Pflegeheime eine Erwachsenenvertretung für die Aufnahme neuer Bewohner*innen zur Bedingung machen.

Die Volksanwaltschaft setzt sich auf verschiedenen Ebenen mit dem Thema Erwachsenenvertretung auseinander. Einerseits beschweren sich betroffene Menschen über Erwachsenenvertretungen. Andererseits berichten die Kommissionen über verschiedene Wahrnehmungen bei ihrer Tätigkeit in der präventiven Menschenrechtskontrolle in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Amtswegiges Prüfverfahren zeigt fehlende Maßnahme der Länder

Die Volksanwaltschaft führte daher ein amtswegiges Prüfverfahren durch, um die Bundesländer zu ihren Maßnahmen zu befragen. Dabei zeigte sich, dass teilweise sogar gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht durchgeführt werden.

So fehlen oft Unterstützerkreise, die die Betroffenen so weit wie möglich in die Lage versetzen sollen, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen. Das betrifft alle möglichen Lebensbereiche; bei medizinischen Behandlungen ist ein solcher Unterstützerkreis aber gesetzlich vorgesehen. Erst wenn mithilfe des Unterstützerkreises die Entscheidungsfähigkeit nicht ermöglicht wird, sollte die Erwachsenenvertretung hinzugezogen werden.

Heimvertrag nur mit Erwachsenenvertretung

Das fehlende Bewusstsein hinsichtlich Selbstbestimmung zeigt auch der Umstand, dass viele Einrichtungen für die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen eine Erwachsenenvertretung voraussetzen.

Auch aus Alten- und Pflegeheimen wird uns das immer wieder berichtet, auch wenn die Betroffenen zu diesem Zeitpunkt entscheidungsfähig sind. Offenbar wollen es sich manche Betreiber einfach machen und lieber nur den Erwachsenenvertreter fragen, wenn es etwa um medizinische Behandlungen geht – anstatt alle Möglichkeiten der unterstützten Kommunikation zu nützen, um nach dem Willen der Betroffenen selbst zu handeln.

Um zu zeigen, dass Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen in Österreich ernst genommen werden, müssen entsprechende Entwicklungen so rasch wie möglich initiiert werden. „Das erfordert auch die UN-Behindertenrechtskonvention, zu deren Umsetzung sich Österreich verpflichtet hat. Und diese Verpflichtung gilt selbstverständlich auch für die Länder“, so Achitz.

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