Am 21. September 2018 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen den General Comment Nr. 7 (Allgemeine Bemerkung Nr. 7) zu den Artikeln 4, Absatz 3 und 33, Absatz 3 verabschiedet.
Diese Allgemeine Bemerkung setzt sich ausführlich mit dem Inhalt und der Bedeutung von Partizipation auseinander.
Nun wurde eine nichtamtliche deutsche Übersetzung des für die Partizipation behinderter Menschen wichtigen Dokuments vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Internet eingestellt.
Der Originaltitel dieses Dokumentes lautet: „General comment No. 7 (2018) on the participation of persons with disabilities, including children with disabilities, through their representative organizations, in the implementation and monitoring of the Convention“.
Auf Deutsch: „Allgemeine Bemerkung Nr. 7 über die Partizipation von Menschen mit Behinderungen einschließlich Kindern mit Behinderungen über die sie repräsentierenden Organisationen bei der Umsetzung und der Überwachung des Übereinkommens.“
Die nichtamtliche deutsche Fassung, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Abstimmung mit der Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte erstellt wurde, findet sich jetzt unter https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/UN_BRK/Allgemeine_Kommentare/allgemeine_kommentare_node.html, berichtet das NETZWERK ARTIKEL3 in seiner regelmäßig erscheinenden Publikation Behinderung & Menschenrecht.