Ambulanzgebühr Neu: Keine Beitragssenkung

Der Ministerrat hat am Dienstag die Neuregelung der Ambulanzgebühr fixiert.

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Wesentlichster Punkt ist eine deutliche Reduktion der Ausnahmen, berichtet die Tageszeitung Kurier.

Wie Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer mitteilten, wird künftig nur noch Schwangeren (in Verbindung mit Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen), Rezeptgebührbefreiten, Dialyse- und Krebspatienten, Blut- und Blutplasmaspendern sowie medizinischen Notfällen der Beitrag erlassen.

Neu ist eine Gebührenbefreiung für mitversicherte Kinder. Der Besuch von Kassenambulatorien bleibt weiter gratis.

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