Der Ministerrat hat am Dienstag die Neuregelung der Ambulanzgebühr fixiert.

Wesentlichster Punkt ist eine deutliche Reduktion der Ausnahmen, berichtet die Tageszeitung Kurier.
Wie Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer mitteilten, wird künftig nur noch Schwangeren (in Verbindung mit Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen), Rezeptgebührbefreiten, Dialyse- und Krebspatienten, Blut- und Blutplasmaspendern sowie medizinischen Notfällen der Beitrag erlassen.
Neu ist eine Gebührenbefreiung für mitversicherte Kinder. Der Besuch von Kassenambulatorien bleibt weiter gratis.