"Der 1. März 2001 wird für behinderte Menschen ein weiterer schwarzer Tag in der Causa Sparpolitik zu Lasten behinderter Menschen sein", so Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR.
Mit diesem Stichtag wird die viel kritisierte Ambulanzgebühr eingeführt. Patienten, die eine Ambulanz aufsuchen, müssen eine Gebühr von 250,– S bzw. bei Überweisung 150,– S pro Besuch bezahlen. Behinderte Menschen, die aufgrund von baulichen Barrieren sehr viele Arztpraxen nicht aufsuchen können, müssen damit im Jahr bis zu 1.000 S zahlen.
Die ÖAR, Interessenvertretung behinderter Menschen hat von Beginn an in Sachen Ambulanzgebühr auf diesen Diskriminierungstatbestand aufmerksam gemacht und sich vehement dagegen ausgesprochen.
„Es kann nicht angehen, daß gehbehinderte Menschen dafür bestraft werden, daß es kaum zugängliche Arztpraxen gibt“, so der Präsident. „Wir fordern zwar, daß Diskriminierungstatbestände sanktioniert werden, aber daß nun Opfer einer Diskriminierung zum Handkuß kommen, ist der falsche Weg“.
Die ÖAR rät in diesem Zusammenhang den Betroffenen, bei einem Ambulanzbesuch immer auf einen Notfall hinzuweisen. Medizinische Notfälle sind von der Ambulanzgebühr befreit. Ein Notfall liegt auch dann vor, wenn der geeignete Zugang zu medizinischer Versorgung nicht gegeben ist. Nicht zugängliche Arztpraxen, so die Interpretation der ÖAR, gehören dazu! Ob die Krankenkassen diesen Notfallgrund anerkennen, wird sich zeigen.