Ambulanzgebühr Sieg der Vernunft

Erleichtert nimmt die ÖAR die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in Sachen Ambulanzgebühr zur Kenntnis.

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Der VfGH hat erhebliche Verfahrensmängel festgestellt und die Gesetzesnovellierung zur Gänze aufgehoben. „Diese Entscheidung ist ein Sieg der Vernunft“, kommentiert Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, diese Entwicklung.

Die ÖAR hat immer wieder darauf hingewiesen, daß die Ambulanzgebühr inhaltlich sehr problematisch ist und über deren Einführung auch nicht mit der Interessenvertretung behinderter Menschen verhandelt wurde. „Wir sind im konkreten Fall nicht einmal gehört worden“, so der Präsident.

Dabei hat die ÖAR wiederholt deutlich gemacht, daß durch die Einführung dieser Gebühr behinderte Menschen, die auf Grund baulicher Barrieren viele Arztpraxen nicht aufsuchen können, diskriminiert werden.

Die ÖAR appelliert eindringlich an die Bundesregierung, bei zukünftigen Gesetzesnovellierungen die berechtigten Einwände und Sorgen behinderter Menschen ernst zu nehmen, damit nicht tausende behinderte Menschen verunsichert werden und das Gefühl bekommen, von dieser Regierung im Stich gelassen zu werden.

„Gleichzeitig hofft die ÖAR, daß die Regierungsparteien aus Fehlern lernen und mit der angemessenen Sorgfalt und Beratungszeit in Zukunft Gesetze beschließen“, so Voget abschließend.

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