Die ÖAR fordert den Sozialminister Mag. Herbert Haupt dazu auf, die Ambulanzgebühr umgehend auszusetzen, um diese Maßnahme auf ihre Sinnhaftigkeit zu prüfen.
Die offensichtlich mit heißer Nadel gestrickte Gesetzesnovellierung und die dazu gehörende verwirrende Verordnung, die Ausnahmeregelung zur Befreiung von der Ambulanzgebühr vorsieht, führt zu chaotischen Zuständen in den Spitalsambulanzen und zu massiver Verunsicherung der Patienten.
„Bedingt durch die alleinige Entscheidungsbefugnis des Arztes, ob es sich um einen Ausnahmegrund handelt oder nicht, fühlen sich die Patienten der Willkür ausgesetzt und verzichten auf notwendige medizinische Behandlung“, so Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR. Behinderte Menschen sind verunsichert und wissen nicht, wann sie die Gebühr zahlen müssen.
„Menschen, die einen Rollstuhl benutzen, und gezwungen sind, aufgrund von nicht zugänglichen Arztpraxen, eine Ambulanz auszusuchen, empfinden die Ambulanzgebühr als Strafsteuer“, so der Präsident.
Weiters ist der Verwaltungsaufwand für die Ambulanzgebühren weitaus höher, als der gewünschte Spareffekt im Gesundheitswesen. Die ÖAR begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die zu Einsparungseffekten in diesem Bereich führen. Dabei darf es aber nicht zu einer Gefährdung des sehr guten österreichischen Gesundheitssystems kommen. In Sachen Ambulanzgebühren empfiehlt die ÖAR der Regierung, die Notbremse zu ziehen und noch einmal zurück zum Start zu gehen.
„Hier empfehlen sich die Worte „Österreich neu regieren, heißt auch Fehler zu erkennen und zu korrigieren“ als treffsicher und zukunftsweisend“,so Voget abschließend.