Die ÖAR apelliert an den Minister, den Entwurf nicht in das Parlament einzubringen und die Bedenken der Interessenvertretungen ernst zu nehmen.
„Trotzig versucht Sozialminister Haupt, die schon im Ansatz sinnlose und vom Verfasssungsgerichtshof aufgehobene Ambulanzgebühr gegen alle Logik durchzupeitschen“, kommentiert Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, die jüngsten Aktivitäten des Ministers.
Dabei haben die Diskussionen um die Ambulanzgebühren gezeigt, daß auf diesem Wege keine Kosten zu sparen sind. Im Gegenteil! Gleichzeitig sind keine Lenkungseffekte von den Ambulanzen hin zu den niedergelassenen Ärzten zu erwarten. Patienten, die bisher Spitalsambulanzen aufgesucht haben, werden diese auch weiterhin aufsuchen, bzw. aufsuchen müssen.
„Wenn die Regierung die Ambulanzgebühr erneut in einer Hush Pfusch Aktion einführt, werden Menschen dafür bestraft, daß sie krank sind. Eine gefährliche Entwicklung, die zur Entsolidarisierung der Gesellschaft führt“, so Voget. Die Regierung ist gut beraten, wenn sie zunächst Reformvorschläge im Gesundheitswesen intensiv diskutiert und mit den betroffenen Personengruppen verhandelt.
„Es kann nicht angehen, daß aus Verwaltungsgründen sämtliche Ausnahmeregelungen gestrichen werden und somit ein Diskrimierungstatbestand im Gesetz festgeschrieben wird. Menschen, die einen Rollstuhl benutzen oder schwer gehbehindert sind, können auf Grund baulicher Barrieren viele niedergelassene Arztpraxen nicht aufsuchen. Da diese Personen in Zukunft diese Gebühr bezahlen müssen, falls sie nicht von der Rezeptgebühr befreit sind, sind sie doppelt diskriminiert“, so der Präsident der Interessenvertretung behinderter Menschen.