Polizeiauto

Amnesty International veröffentlicht Jahresbericht 2007

Alle angeführten Fälle betreffen Rassismus und fanden im Regelungsbereich des Fremdenrechtspakets statt.

Am schwersten wiegt der Vorwurf, dass Österreich nach wie vor über keine gesetzliche Folterdefinition verfügt und in Fällen von Hungerstreik für Schubhäftlinge Zwangsernährung erlaubt.

Der Bericht erwähnt zwei Fälle, die im Berichtszeitraum 2006 stattgefunden haben:

  • Ein gambischer Staatsangehöriger widersetzte sich der Abschiebung und wurde von vier Polizisten in ein leerstehendes Gebäude gebracht, wo diese ihn fesselten, schlugen und ihn mit einer Scheinhinrichtung bedrohten. Weder die Polizei noch das Spital, in dem der Mann behandelt wurde, erstatteten Anzeige. Die Strafverfolgungsbehörden wurden erst nach einer Anzeige der Ehefrau aktiv.
  • Der zweite Fall betraf einen nigerianischen Staatsbürger, der in Schubhaft einen Hungerstreik begann. Er wurde gemäß dem Fremdenpolizeigesetz in ein Gefängnis überstellt, wo er 41 Tage ohne medizinische Betreuung blieb. Danach wurde er ohne Benachrichtigung seiner Angehörigen in sehr geschwächtem Zustand entlassen entlassen. Auf dem Weg nach Hause brach er zusammen und musste intensivmedizinisch behandelt werden.

Dieser Fall ist durch ein praktisch undurchführbare Bestimmung des Fremdenpolizeigesetzes entstanden. Dieses sieht vor, dass Schubhäftlinge während eines Hungerstreiks zwangsernährt werden dürfen. Die medizinische Ethik verbietet ÄrztInnen aber eine solche Behandlung (siehe auch das Rechtsgutachten von Manfred Nowak über die Zwangsernährung von Schubhäftlingen in Österreich. Amnesty formuliert sehr pointiert: „The result in practice is that hunger strikers can be detained until they die or, as in the case of Geoffrey A, after suffering serious damage to their health, they are released without effective medical supervision.“ [Das praktische Resultat ist, dass Menschen, die sich im Hungerstreik befinden, bis sie sterben angehalten werden können oder, wie im Fall von Geoffrey A, schwer gesundheitlich angeschlagen ohne effektive medizinische Überwachung entlassen werden.]

Der kurze Eintrag zu Österreich im Amnesty Jahresbericht 2007 findet sich hier.

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