Anderl: Rechte von Menschen mit Behinderungen ernst nehmen!

Arbeiterkammer
BIZEPS

„Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen ist eine gute Gelegenheit einmal mehr darauf hinzuweisen, dass in den Bereichen Beschäftigung und Bildung alles getan werden muss, um diesen Menschen ein gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen“, betont AK Präsidentin Renate Anderl.

Außerdem fordert Anderl eine Erhöhung der Ausgleichstaxe, denn nach wie vor kommen sehr viel ArbeitgeberInnen ihrer Beschäftigungsverpflichtung nicht im erforderlichen Ausmaß nach und kaufen sich über die Ausgleichstaxe frei.

Auf dem Arbeitsmarkt ist die Situation für arbeitssuchende Menschen mit Behinderungen nach wie vor prekär: Die Gesamtarbeitslosigkeit geht zwar gegenüber dem Vorjahr zurück – allerdings profitieren Menschen mit Behinderungen so gut wie gar nicht vom Beschäftigungsaufschwung. Das Ziel sollte sein, dass möglichst viele Menschen mit Behinderungen durch passende Arbeitsmarkt-Förderungen einen Job finden.

„Dafür braucht das AMS natürlich ein entsprechendes Förderbudget. Die Beratungseinheiten im AMS, die speziell auf Menschen mit Behinderungen zugschnitten sind, müssen unbedingt bestehen bleiben“, fordert Anderl.

Die AK Präsidentin drängt zudem auf eine Verbesserung der Bildungschancen für Kinder mit Behinderungen. Das ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um später selbstständig und selbstbestimmt leben zu können.

Um Kindern ein Lernumfeld zu bieten, das an ihre Bedürfnisse angepasst ist, braucht es zum einen entsprechend qualifizierte PädagogInnen und zum anderen die geeigneten baulichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen „Der Fortbestand der Sonderschule in der jetzigen Form stellt jedenfalls kein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder dar. Kinder mit Behinderungen müssen in unserer Mitte leben und lernen können, um so die Chance zu bekommen, gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft zu sein “, betont Anderl.

Obwohl der besondere Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung auf Drängen der Arbeitgeber gelockert wurde, zeigen die Arbeitsmarktdaten, dass dadurch die Beschäftigungssituation dieser Menschen nicht verbessert wurde. Anderl fordert daher, dass der besondere Kündigungsschutz wieder zu Anwendung kommt.

Leider kommen sehr viele ArbeitgeberInnen ihrer Beschäftigungspflicht gegenüber begünstigten behinderten Menschen nicht nach und zahlen stattdessen die Ausgleichstaxe. Nur rund 20 Prozent der ArbeitgeberInnen erfüllen die gesetzliche Beschäftigungspflicht zur Gänze.

“Das Freikaufen aus der Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen einen Job und damit eine Perspektive zu geben, darf die Unternehmen nicht mehr so günstig kommen“, so Anderl, die darum eine Erhöhung der Ausgleichstaxe fordert.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich