Anecken – Sie haben drei Ecken

Eine Ecke für Risiko, eine Ecke für Gefährdung und eine Ecke für Sichtprobleme.

Dreieckständer von Herrn Juraczka ÖVP
SPÖ/Siegi Lindenmayr

Man nennt sie Dreieckständer und sie dürfen sich stolz als Parteieigentum präsentieren. Ein wichtiger Wahlplakatträger, wie man meint.

Das Kontra ist schon längst Diskussionsthema in der Öffentlichkeit auf der einen Seite, denn diese Ständer können die Bürgerinnen und Bürger behindern und gefährden. Auf der anderen Seite ist ein kleines Politikum zwischen den Parteien zu beobachten.

Die einen (selbst beteiligt an der Gewista) plädieren für Halbschalen um Lichtmasten herum. Wer hier mit seinen zukunftsträchtigen Wahlplakaten das Volk für sich gewinnen will, muss pro Plakat 1 Euro aus der Parteikasse zahlen. Die anderen nennen das „Parteifinanzierung“ und Beeinträchtigung des schönen Stadtbildes durch die fix montierten Halbschalen.

Diese Dreieckständer wurden bereits verboten und sind nur „fünf Wochen vor der Volksabstimmung bis zum Ablauf einer Woche nach dem Abstimmungstag“ erlaubt.

Entfernung möglich

Im besonderen Einzelfall – Gefahr in Verzug (siehe auch Bild der Woche) – kann man eine Entfernung des Ständers veranlassen (Bezirksbürgerdienst: 502 55 plus 01 bis 23 für den jeweiligen Bezirk).

Man rätselt, warum dieses Thema zum Beispiel nicht Teil der Volksbefragung ist und warum hier nicht mehr Rücksicht auf die Bevölkerung genommen wird.

Gefahr in Verzug?

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich