Anerkennung der Gebärdensprache bei Gericht

Petition Nr. 23 betreffend "Anerkennung der Gebärdensprache"

Gebärdensprachdolmetsch im Parlament
ORF

Der Nationalrat geht in seine zwanzig Punkte umfassende Tagesordnung ein und befaßt sich zunächst mit der Verbesserung der Situation Gehörloser vor Gericht durch Anerkennung der Gebärdensprache – die parlamentarische Beratung darüber wird von Gebärdendolmetschern übersetzt. …

Petition Nr. 23 betreffend „Anerkennung der Gebärdensprache“, überreicht vom Abgeordneten Dr. Kier (LIF).

Abgeordneter Mag. Guggenberger (SPÖ) weist auf die besonderen Bedürfnisse gehörloser Menschen hin und begrüßt unter diesem Aspekt die Anerkennung der Gebärdensprache vor Gericht. Manche Forderungen der Gehörlosen seien aber noch offen, gibt er zu bedenken und sagt den Unterzeichnern der Petition die Unterstützung der SPÖ zu. Guggenberger appelliert in diesem Zusammenhang insbesondere an den ORF, sein Angebot für Gehörlose zu verbessern.

Abgeordnete Rauch-Kallat (ÖVP) meint ebenfalls, mit den heutigen Beschlüssen werde nur ein Teil der Forderungen der Petition erfüllt. Wesentliche Anliegen wie Information der Eltern von gehörlosen Kindern, Recht auf bezahlten Unterricht in Gebärdensprache, Ausbildung von Dolmetschern für die Gebärdensprache oder höheres Angebot des ORF für Gehörlose, seien noch unerledigt. Rauch-Kallat bringt einen fünf-Parteien-Abänderungsantrag ein, der sprachliche Anpassungen zum Inhalt hat. Die Worte „taub“, „stumm“ und „taubstumm“ werden jeweils durch das Wort „gehörlos“ ersetzt.

Abgeordnete Dr. Partik-Pable (FPÖ) stellt fest, seit der letzten Debatte über Gehörlose vor fünf Jahren habe sich nichts geändert. Sie wirft der Regierung Säumigkeit bei der Umsetzung internationaler Resolutionen über die Anerkennung der Gebärdensprache vor und fordert einen bilingualen Unterricht für gehörlose Kinder. Die Rednerin hätte sich auch mehr Druck auf den ORF für Gehörlosen-Sendungen erwartet. In einem Entschließungsantrag fordert sie unter anderem Initiativen, um Gehörlosen die ungehinderte Teilnahme am universitären Leben zu ermöglichen. Weitere Forderungen betreffen die Gebärdensprache an den Schulen.

Abgeordneter Dr. Kier (LIF) ruft zur Überwindung von Vorurteilen gegenüber der Gebärdensprache auf. Die Gebärdensprache sollte als vollwertiges Kommunikationsmittel anerkannt werden, verlangt er. Er weist auch darauf hin, daß Fragen der Früherziehung, der Schule und der Berufsausbildung nach wie vor ungeregelt sind.

Abgeordnete Mag. Stoisits (GRÜNE): Mit der heutigen Beschlußfassung erreicht Österreich den niedrigsten europäischen Standard. Forderungen nach Anerkennung der Gebärdensprache als offizielle Sprache sind noch immer nicht erfüllt. In einem Entschließungsantrag verlangt Stoisits die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung einer juristischen Lösung für die Anerkennung der Gebärdensprache.

Abgeordnete Dr. Povisyl (FPÖ) empfindet es als inakzeptabel, daß die Gebärdensprache noch immer nicht gesetzlich verankert ist. Gerade Gehörlose brauchen eigene Sprache, besondere Hilfe an Schulen und eine spezielle Unterstützung an den Universitäten. Es müsse alles getan werden, damit sich Gehörlose gesellschaftlich integrieren können und nicht in ihre eigene Welt abdriften, sagt sie.

Abgeordneter Mag. Barmüller (LIF) meint, die heutigen Beschlüsse seien ein wichtiger, aber hoffentlich nur ein erster Schritt.

Bei der Abstimmung werden der Bericht des Verfassungsausschusses über die Petition samt beigedruckter Entschließung einstimmig angenommen.

Der Entschließungsantrag der FPÖ betreffend umfassende Integration gehörloser Mitbürger sowie der Entschließungsantrag von Grünen und Liberalen betreffend Anerkennung der Gebärdensprache werden abgelehnt.

Die Änderungen der Strafprozeßordnung und der Zivilprozeßordnung werden in der Fassung des Fünf-Parteien-Abänderungsantrages einstimmig angenommen.

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