Parlament

Anerkennung der Gebärdensprache in der Zielgeraden?

Ende Juni befasst sich der Unterausschuss des Verfassungsausschusses mit einer Vielzahl von Initiativen zur Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS).

Bereits am 1.7.2003 wurde im Parlament ein Unterausschuss des Verfassungsausschusses eingesetzt, der sich mit dem Thema „Anerkennung der Österr. Gebärdensprache (ÖGS)“ auseinandersetzen sollte. Der Unterausschuss tagte jedoch seit seiner Einsetzung lediglich zweimal, nämlich am 9.7.2003 und am 1.7.2004, und so mehrten sich in der Zwischenzeit die Initiativen der Parlamentarier, der Interessenvertretungen gehörbehinderter Menschen und letztlich auch der Bundesregierung für eine rechtliche Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache:

  • Antrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der ÖGS;
  • Antrag der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird;
  • Petition betreffend Chancengleichheit gehörloser Menschen im österr. Bildungssystem, überreicht von den Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Christine Lapp, Dr. Helene Partik Pablé und Theresia Haidlmayr;
  • Bürgerinitiative betreffend Chancengleichheit gehörloser Menschen im österr. Bildungssystem;
  • Antrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem die ÖGS im B-VG verankert wird;
  • Antrag der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg und Dr. Helene Partik Pablé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der ÖGS;
  • Regierungsvorlage betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird.

Nun tagt der Unterausschuss am 28.6.2005 ab 9:15 Uhr endlich wieder. Dabei soll der Unterausschuss diese zahlreichen Initiativen – Initiativanträge, Petitionen, Bürgerinitiativen, Regierungsvorlagen -, mit denen bislang in unterschiedlicher Weise die rechtliche Anerkennung der ÖGS gefordert wurde, für die Beschlussfassung im Verfassungsausschuss vorbehandeln. Kommt man im Unterausschuss zu einem abschließenden Bericht, so steht einer Beschlussfassung im Verfassungsausschuss nichts mehr im Wege.

Wird auch im Verfassungsausschuss für die Anerkennung der ÖGS mehrheitlich votiert, dann geht´s ins Plenum des Nationalrates. Es wäre also durchaus möglich, dass es nun in die Zielgerade geht und die rechtliche Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache noch vor der Sommerpause des Nationalrates tatsächlich Wirklichkeit wird.

Ach ja, da bleibt nur noch ein Wermutstropfen: Die bloße Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache als Sprache in der Bundesverfassung, wie sie z. B. in der Regierungsvorlage der Bundesregierung vorgeschlagen wird, ist zwar ein schönes Signal nach außen, lässt aber viele berechtigte Forderungen der Menschen mit Behinderung, insbesondere jene nach der gesicherten Finanzierung einer ausreichenden Zahl an Gebärdensprachdolmetschern, das Recht auf die Zurverfügungstellung von Gebärdensprachdolmetschern im Schul- und Bildungsbereich etc., weiterhin offen, so dass sich durch die bloße Anerkennung der ÖGS als Sprache im täglichen Leben gehörbehinderter Menschen wohl kaum etwas spürbar ändern wird.

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