Anforderungen an einen menschengerechten öffentlichen Personennahverkehr

Die derzeitige Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Österreich bedeutet für mobilitätsbehinderte Menschen (über 20 % der Gesamtbevölkerung) Diskriminierung und Aussonderung.

Sollzustand

Verkehrsträger und Politiker sind verpflichtet, bei allen Neuanschaffungen von Fahrzeugen ausschließlich eine menschengerechte Gestaltung, die allen Menschen die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ermöglicht, zu finanzieren.

Rampe kontra Hublift

Schräge Einstiegshilfen (Rampen) sind abzulehnen, da diese wieder nur von einem Teil der mobilitätsbehinderten Menschen unter besonderer Anstrengung benutzbar sind.

Ein weiterer Grund, der gegen den Einsatz von Rampen spricht, ist ihre Konstruktion. Da die Rampe unter der Wagenbodenunterkante herausgefahren kommt, entsteht zwischen Wagenbodenoberkante und Rampe ein Niveauunterschied von 20 mm, der mit Hilfe einer Klappe überwunden werden soll.

Dadurch entstehen bei Rampen zwei Neigungswinkel, die eine Kippgefahr, insbesondere natürlich bei ElektrorollstuhlfahrerInnen hervorrufen.

Außerdem birgt diese Einstiegshilfe Unfallgefahren für alle Verkehrsteilnehmer in sich. Besonders gefährlich ist die Möglichkeit des seitlichen Stürzen vor der Rampe.

Ein Hublift kann von allen Menschen benutzt werden und seine Benutzbarkeit ist nicht von der Haltestellensituation abhängig.

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