Angehörige von Menschen mit Behinderungen brauchen Sonderurlaub

Die Lebenshilfe Steiermark weist entschieden darauf hin, dass Angehörige von Menschen mit Behinderungen auch einen Anspruch auf Sonderurlaub für Betreuung brauchen.

Kind hält Hände der Eltern
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Die Kontaktfrequenz konnte in Betreuungseinrichtungen drastisch gesenkt werden, da Menschen mit Behinderungen – insbesondere auch solche mit hohem Unterstützungsbedarf, die normalerweise in Tageseinrichtungen betreut werden – derzeit durch Angehörige zu Hause betreut werden. Das ist sehr wichtig.

Wir geben zu bedenken, dass viele dieser Personen mit Behinderungen weder Quarantäne oder einen möglichen Krankenhausaufenthalt ohne Betreuung durchstehen könnten bzw., dass das Gesundheitssystem durch die benötigte Zusatzbetreuung massiv belastet werden würde.

Gleiches betrifft die Angehörigen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen über 14 Jahren, deren Schulen geschlossen sind.

„Daher müssen diese betreuenden Angehörigen geschützt und entlastet werden“, so Präsidentin Elisabeth Ginthör-Kalcsics, „denn sie übernehmen im Moment einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren des Gesundheitssystems und der Gesellschaft.“

Wir drängen darauf, dass die Regelungen für Eltern von Schul- und Kleinkindern auch auf Angehörige von Menschen mit Behinderungen, die im Moment in der Familie betreut werden, um Sozialkontakte und Ansteckung möglichst zu vermeiden, analog angewendet werden.

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3 Kommentare

  • Guten Tag
    Bitte erklären sie mir was ein Sonderurlaub ist?
    Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Mein jüngerer Sohn ist schwer mehrfach behindert und jetzt zur Gänze von mir zu betreuen. Es ist im Moment auch nicht einfach Betreuungskräfte zu bekommen (ausserdem teuer). Was hat es mit diesem Sonderurlaub auf sich. Ich bin nicht berufstätig und mein Mann Alleinverdiener und selbständig.
    Bitte um kurze Rückmeldung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Gerda Stemmer

  • Meine Tochter ist 14 Jahre, hat eine autoimun Erkrankung und deshalb einen Grad der Behinderung von 50%. Laut dem St. Anna Kinderspital ist sie ein Risikopatient. Darf ich auch Sonderurlaub beantragen, um mein Kind nicht in Gefahr zu bringen? Ich arbeite beim AMS. Bitte um kurze Info, danke.

    • Das ist nur eine Forderung der Lebenshilfe Steiermark. Sie können ja ihren Arbeitgeber fragen ob sie im Home-Office arbeiten dürfen. Sie können auch bei der Arbeiterkammer nachfragen.

      Hier gibt es weitere Informationen: https://jobundcorona.at/?tx_category=daheimbleiben