Anhörung zum deutschen Menschenrechtsbericht: Kritik an Fixierungen

In der Anhörung des Menschenrechtsausschusses diskutierten am 5. Juni 2019 Sachverständige über den vorliegendem Bericht der Bundesregierung über nationale und internationale Maßnahmen im Bereich der Menschenrechte in der Zeit zwischen Oktober 2016 bis zum September 2018.

Deutscher Bundestag in Berlin
Deutscher Bundestag / Hermann J. Müller

Bei einer Anhörung des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestags zum 13. Bericht über die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung (19/7730) wurden laut einem Bericht des Informationsdienstes Heute im Bundestag u.a. auch Fixierungen in psychiatrischen Einrichtungen und in Polizeistationen in Deutschland kritisiert.

Auch in der Pflege seien hierzulande noch Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung.

In der Anhörung des Menschenrechtsausschusses diskutierten am 5. Juni 2019 Sachverständige über den als Unterrichtung vorliegenden Bericht der Bundesregierung über nationale und internationale Maßnahmen im Bereich der Menschenrechte in der Zeit zwischen Oktober 2016 bis zum September 2018.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte gehörte dieses Mal nicht zu den geladenen Anzuhörenden, wie Dr. Valentin Aichele von der beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelten Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kürzlich bedauernd bei der Verbändekonsultation zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Berlin mitteilte.

Rainer Dopp von der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter lenkte auch den Blick auf Defizite in Deutschland: So gebe es nach wie vor Fixierungen in psychiatrischen Einrichtungen und in Polizeidienststellen, die etwa ohne Sitzwache und ohne hinreichende Begründung durchgeführt würden.

„Im Falle einer forensischen psychiatrischen Einrichtung sei eine Person mehr als 800 Stunden fixiert gewesen. Auch in der stationären Altenpflege würden freiheitsbeschränkende Maßnahmen als solche häufig nicht erkannt oder nicht als problematisch wahrgenommen, etwa dann, wenn demenziell erkrankte Bewohner mit Zahlencodes oder Fototapeten an den Türen daran gehindert würden, die Einrichtung verlassen“, heißt es in dem Bericht von Heute im Bundestag.

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