Schwerpunkte des Sozialministers: Beschäftigungsoffensive, Nationaler Aktionsplan Behinderung 2022 bis 2030
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen betont Bundesminister Rudolf Anschober die Wichtigkeit aktiver Politik in diesem Bereich:
„Aufgabe des Sozialministeriums ist es, die Interessen von Menschen mit Behinderungen in den Vordergrund zu stellen. Das Regierungsprogramm sieht eine Vielzahl an Maßnahmen vor, um gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu gewährleisten.
Aufgrund von COVID-19 konnten wir die wichtigen behindertenpolitischen Themen noch nicht in der Intensität angehen, wie gewünscht. Dennoch haben wir bereits erste wichtige Schritte gesetzt, um bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für persönliche Assistenz zu schaffen und Menschen mit Behinderungen in Tageswerkstätten in die Sozialversicherung einzubeziehen.“
COVID-19-Auswirkungen mit vereinten Kräften abfedern
Menschen mit Behinderungen sind im Jahr 2020 ganz besonders von den Konsequenzen am Arbeitsmarkt betroffen. „Die massiven Auswirkungen durch COVID-19 gilt es mit vereinten Kräften abzufedern. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung zusätzliche Budgetmittel zur Verfügung gestellt“, so der Sozialminister.
Maßnahmen wie das Arbeitsmarktpaket, mit dem die Lohnkostenzuschüsse aufgestockt wurden, haben ihre Wirkung gezeigt. „Rund 2.000 Personen konnten seit Frühjahr von diesem profitieren und ihre Arbeitsplätze konnten damit gesichert werden“, zeigt sich Bundesminister Rudolf Anschober erfreut.
Er sieht überdies in der derzeitigen schwierigen Situation für viele Betriebe aufgrund der Corona-Krise und der Herausforderung durch die Digitalisierung ein wichtiges Signal an die Wirtschaft: „Die Pandemie und die Digitalisierung stellen für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Diese Krise bietet aber auch Chancen! Viele Betriebe werden gefordert sein, Arbeitsprozesse neu zu denken. Hier sehe ich die große Chance, das Thema Behinderung in der Arbeitswelt mitzudenken.“
Betriebsservice für Unternehmen
Auch das 2020 eingeführte Betriebsservice, das noch im Dezember startet, wird Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt unterstützen. In Umsetzung des Regierungsprogramms wurde mit dem „Betriebsservice“ ein maßgeschneidertes Beratungs- und Serviceangebot entwickelt. Der Fokus liegt dabei verstärkt auf den Bedürfnissen der Betriebe.
Das Service beinhaltet neben Informationen und Sensibilisierung zum Thema „Arbeit und Behinderung“ umfassende Beratung zu den zahlreichen Förderungsmöglichkeiten und eine intensive Begleitung beim Recruiting.
Ausblick 2021: Mehrbedarf und der neue NAP Behinderung 2022 bis 2030
Im kommenden Jahr sollen rund 25 Millionen Euro zusätzlich für berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen aufgewendet werden, um den Mehrbedarf im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Pandemie zu decken. Das Sozialministerium setzt dabei auf bewährte Angebote für Jugendliche wie „AusbildungsFit“ und Berufsausbildungsassistenz sowie auf Angebote für Frauen und Männer im Bereich der Projekt- und Individualförderungen, wie beispielsweise die Arbeitsassistenz, Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz oder Lohnförderungen.
Besondere Bedeutung kommt der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Form des Nationalen Aktionsplans Behinderung zu. Der erste NAP Behinderung 2012 bis 2021 wurde von der Universität Wien wissenschaftlich evaluiert. Die Resultate dieser Studie, die auf der Webseite des Sozialministeriums veröffentlicht ist, fließen in den zweiten NAP ein, der im Zeitraum 2022 bis 2030 umgesetzt werden soll.
Die Evaluierung betont insbesondere die Bedeutung der Partizipation der Zivilgesellschaft bei der Erstellung des Aktionsplans. Auf Vorschlag des Sozialministeriums erstellen die Bundesministerien und Bundesländer derzeit in insgesamt 26 Teams inhaltliche Beiträge. Für die Qualität des künftigen NAP Behinderung ist entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten „in eigener Sache“ einbezogen werden und im Rahmen der vielen Team-Sitzungen und Treffen am Aktionsplan aktiv mitwirken.
Ernestine Bauer
05.12.2020, 20:24
Bei einer Säumigkeit von ZWÖLF Jahren nunmehr „von ersten Schritten“ für „Rahmenbedingungen“ längst geschuldeter Inklusion zu schwafeln, legt unfreiwillig dar, in welche Richtung dieser „Minister“ zu schreiten gedenkt:
Vorwärts pragmatisierte Corona&Co-Pfuscher, es geht ZURÜCK!