Hubert Hüppe

Anspruch auf Beförderung mit der Bahn

Das Europäische Parlament bekräftigte mit dem 3. EU-Eisenbahnpaket den "Anspruch auf Beförderung" von behinderten Reisenden und Reisenden mit eingeschränkter Mobilität.

Der deutsche Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe hat die deutsche Bundesjustizministerin, Brigitte Zypries, aufgefordert, sich bei anstehenden Beratungen dafür einzusetzen, dass Rollstuhlfahrer nicht in Mehrzweckräume verwiesen werden.

Das Europäische Parlament verpflichtete die Eisenbahnunternehmen und die Bahnhofsbetreiber darauf, die Bedürfnisse von behinderten Personen und von Personen mit eingeschränkter Mobilität zu berücksichtigen, etwa bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge, dem Bau neuer Bahnhöfe und dem Umbau oder der Modernisierung bestehender Bahnhöfe. Ein Eisenbahnunternehmen, ein Fahrkartenverkäufer oder ein Reiseveranstalter darf sich nicht aus Gründen der eingeschränkten Mobilität des Fahrgasts weigern, eine Buchung zu akzeptieren oder eine Fahrkarte auszustellen. Buchungen und Fahrkarten werden für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität ohne Aufpreis angeboten.

Aus dem Transportausschuss kam der Vorschlag, dass alle Züge, einschließlich der grenzüberschreitenden und der Hochgeschwindigkeitszüge, über spezielle bezeichnete Bereiche für Kinderwagen, Rollstühle, Fahrräder und Sportausrüstungen verfügen sollten.

Nach Ansicht von Hüppe kann die grundsätzliche Beförderungspflicht nicht dadurch erfüllt werden, dass Rollstuhlfahrer in Mehrzweckräume verwiesen werden. Es sollte selbstverständlich sein, dass Rollstuhlfahrer in ihrem Rollstuhl mit den anderen Reisenden im Personenabteil befördert werden.

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