Antidiskriminierung in Deutschland

Als erstes Bundesland wird Hessen ein Anti-Diskriminierungsgesetz für behinderte Menschen einführen, berichtet die randschau 2/95.

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Das sei jetzt verbindlich vereinbart worden, teilten die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit. Ein Landesbehindertenbeirat soll die Verwirklichung der Gesetzesziele überwachen.
Das Gesetz beinhaltet u. a. die amtliche Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache als gleichwertiges Kommunikationsmittel neben Laut- und Schriftsprache.

Nie wieder „Flensburg“

Ein „Flensburger Urteil“ ist durch die ausdrückliche Aufnahme des Diskriminierungsverbotes behinderter Menschen ins Grundgesetz in Zukunft nicht mehr möglich. Das erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger.
Das Amtsgericht Flensburg hatte 1992 einem deutschen Ehepaar Schadenersatz für den Anblick behinderter Menschen im Urlaub zugesprochen.

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