Als erstes Bundesland wird Hessen ein Anti-Diskriminierungsgesetz für behinderte Menschen einführen, berichtet die randschau 2/95.
Das sei jetzt verbindlich vereinbart worden, teilten die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit. Ein Landesbehindertenbeirat soll die Verwirklichung der Gesetzesziele überwachen.
Das Gesetz beinhaltet u. a. die amtliche Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache als gleichwertiges Kommunikationsmittel neben Laut- und Schriftsprache.
Nie wieder „Flensburg“
Ein „Flensburger Urteil“ ist durch die ausdrückliche Aufnahme des Diskriminierungsverbotes behinderter Menschen ins Grundgesetz in Zukunft nicht mehr möglich. Das erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger.
Das Amtsgericht Flensburg hatte 1992 einem deutschen Ehepaar Schadenersatz für den Anblick behinderter Menschen im Urlaub zugesprochen.